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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung [message #25541] Mi, 24 Januar 2007 18:45 Zum nächsten Beitrag gehen
Danie

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Beiträge: 12070
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So isser nu raus ...

Zitat:

Chinchilla News- und Infoletter - Ausgabe Januar 2007

Der Chinchilla News- und InfoLetter. Hier steht das Chinchilla im Mittelpunkt!

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Wir hoffen, Sie mit unserem Chinchilla News- und InfoLetter gut zu informieren und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

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Thema: Neuigkeiten zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


Liebe Chinchillafreunde,

Das Chinchilla wird nach wie vor als Pelztier gehalten und unterliegt daher auch der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) - nachfolgend "Verordnung" genannt.

Im November 2006 wurde eine neue – die dritte – Änderung zur bisherigen Verordnung verabschiedet.

Kurz zusammengefasst beinhaltet diese Verordnung folgende Punkte:

Wer Chinchillas als Nutztiere hält muss täglich seinen Bestand überprüfen und Aufzeichnungen über alle Vorkommnisse im Stall anfertigen. Dazu zählen laut der Verordnung alle medizinischen Behandlungen und auch der Tod von Tieren. Solch ein ausführliches Zuchtbuch ist zu führen und mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Der zuständigen Behörde muss es auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Haltungseinrichtungen müssen ermöglichen, dass alle Pelztiere artgerecht fressen, trinken und ruhen können. Die Tiere brauchen einen Rückzugsraum mit festen Wänden, dessen Öffnung so angebracht ist, dass neugeborene Tiere zurückgehalten werden können und erwachsene Tiere leichten Zugang haben . Die Käfige müssen mit frostgeschützten Tränkvorrichtungen ausgestattet sein, die so verteilt und bemessen sind, dass alle Pelztiere jederzeit Zugang zu Tränkwasser haben. Ebenso sollen die Käfige mit Öffnungen versehen sein, die ein Entnehmen der Pelztiere ohne Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden für die Tiere erlauben. Die Haltungseinrichtungen dürfen nicht übereinander angeordnet sein und müssen ausreichenden Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung bieten.

Haltungseinrichtungen müssen zusätzlich zu den Innenflächen eines Nestkastens und den Flächen eines Sandbades für Chinchillas für jedes ausgewachsene Tier eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern und für jedes Jungtier nach dem Absetzen eine Grundfläche von mindestens 0,3 Quadratmetern, mindestens jedoch eine Grundfläche von einem Quadratmeter aufweisen, zudem gilt für Chinchillas mindestens einen Meter Käfighöhe.

Der Boden der Haltungseinrichtung muss für Chinchillas mindestens zur Hälfte planbefestigt sein. Die Haltungseinrichtung muss für Chinchillas mit mindestens einer Plattform je Tier sowie einem mit quarzfreiem Sand gefüllten Sandbad von mindestens 250 Quadratzentimeter Fläche ausgestattet sein. Haltungseinrichtungen müssen ferner für Chinchillas zusätzlich mit Kisten ausgestattet sein.

Wer Pelztiere hält, hat sicherzustellen, dass
- nicht ausgewachsene Tiere nicht einzeln gehalten werden
- jedes Tier Artgenossen sehen kann
- jedes Tier jederzeit Zugang zu geeignetem Tränkwasser hat
- jedes Tier jederzeit Zugang zu verhaltensgerechtem Beschäftigungsmaterial außerhalb des Nestkastens hat
- der Nestkasten mit Heu, Stroh oder einem anderen geeigneten Material versehen ist, das gewährleistet, dass die Tiere den Nestkasten mit ihrer Körperwärme warm halten können
- die Exkremente mindestens täglich aus dem Gebäude oder Gebäudeteil, in dem die Tiere gehalten werden, oder bei der Haltung außerhalb geschlossener Gebäude mindestens wöchentlich entfernt werden
- die Haltungseinrichtung jeweils zwischen dem Ausstallen und dem nächsten Einstallen der Tiere gereinigt und desinfiziert wird

Pelztiere sollen von Geburt an, an den Umgang mit Menschen gewöhnt werden.

Wer mehrere Chinchillas auf demselben Grundstück hält, hat sie in der Gruppe zu halten (hier sind Ausnahmen gestattet, siehe Link).


Wir haben für Sie die Verordnung einmal auf die wichtigsten das Chinchilla betreffenden Punkte zusammengekürzt:
http://www.igc-forum.de/downloads/20061130%20Verordnung%20Nu tztiere%20nur%20chinchilla.pdf

Den kompletten Gesetzestext dazu finden Sie unter
http://bundesrecht.juris.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

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Interpretation und Stellungnahme:

Diese Verordnung gilt für Chinchillas als Pelztiere, die als Nutztiere somit anerkannt sind. Jene sind wie folgt definiert: Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
Hier gibt es zudem folgende Unterscheidung:
Die gewerbliche Zucht hat ein Gewerbe angemeldet und betreibt es somit nicht mehr als Hobby und ist amtlich zu beantragen (Erlaubnispflicht).
Die gewerbsmäßige Zucht hat kein Gewerbe angemeldet, gilt ab auf Grund der Anzahl der Jungtiere (mehr als 100 im Jahr) als gewerbsmäßig und ist somit auch amtlich zu beantragen (Erlaubnispflicht).

Ob die Verordnung neben der eben genannten Zuchtformen auch für die reine Hobbyhaltung und die reine Hobbyzucht (unter 100 Jungtiere im Jahr) zum Lebendtierverkauf gilt, ist nicht sicher. Zu empfehlen ist daher, sich beim Neubau von Käfigen an die genannten Maße zu halten und auch die sonstigen Auflagen anzuwenden. Somit ist man hier auf der sicheren Seite und braucht sich nicht um etwaige Ordnungswidrigkeiten zu sorgen.


Anzumerken sei zu der Verordnung, dass sich Deutschland mit seinen Käfigvorgaben weit über die Empfehlung der Institutionen wie z.B. dem EU-Ausschuss, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und der IG Chinchilla hinaus gesetzt hat. Die bisherige Empfehlung dieser Institutionen belief sich auf 100 x 50 Zentimeter Grundfläche und 100 Zentimeter Höhe als Mindestmaß (!) für zwei Tiere. Nach Oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Die Verordnung verlangt jetzt für ein Paar eine Grundfläche von 100 mal 100 Zentimeter, bei einer Höhe von einem Meter. Bei einer Vierergruppe sind schon zwei Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. Zudem ist die Anordnung "übereinander" nicht mehr gestattet, welches auch im Heimtierbereich oft und ohne Einschränkung der Tiere praktiziert wird.

Die weiteren Punkte in der Verordnung sind sehr zu begrüßen, wie etwa das mit quarzfreiem (!) Sand gefüllte Sandbad oder das verhaltesgerechte Beschäftigungsmaterial, wenn auch darauf nicht im Einzelnen eingegangen wird.

Einfacher wäre es gewesen, die Haltung und Zucht von Chinchillas zum Zwecke der Pelzgewinnung ganz zu verbieten, denn mit diesen Bedingungen sollte es eigentlich genau diesen unmöglich und unwirtschaftlich gemacht werden, überhaupt noch diese Tiere zu halten.
Betroffen sind jedoch auch Zuchtanlagen, die zwar nicht das Ziel der Fellgewinnung haben, jedoch die Tiere zu Erwerbszwecken (zum Lebendverkauf) züchten und zudem erlaubnispflichtig sind. Auch für diese wird es in Zukunft fast unmöglich sein, ihre Zucht weiter zu führen, was dazu führt, das der große und gesunde genetische Pool an Tieren zumindest in Deutschland massiv kleiner werden wird.

Wir halten Sie weiterhin auf dem neuesten Stand!

Diskussion, Anregungen und Fragen zu dem Thema können gern im Forum unter
http://www.IGC-Forum.de eingestellt werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen und Ihren Chinchillas alles Gute! Wir lesen uns beim nächsten Newsletter wieder! Bei Fragen oder Anregungen zu erwünschten Themen, schreiben Sie bitte an Chinchilla-News@gmx.de .

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Chinchilla News- und InfoLetter Team

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Die Inhalte der News- und Infoletter unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieser bedarf einer Erlaubnis der Redaktion Chinchilla-News@gmx.de. Wenn Sie fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.


Lieber Gruß
Danie

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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung [message #25543 antworten auf 25541 ] Mi, 24 Januar 2007 18:52 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Danie

Administrator

Beiträge: 12070
Registriert: Februar 2006
Ort: Steinkirchen
Hallo,

der News und InfoLetter http://www.chinchilla-news.de zum o.g. Thema wurde soeben versendet.

Wir haben für euch die Verordnung einmal auf die wichtigsten das Chinchilla betreffenden Punkte zusammengekürzt:

http://www.igc-forum.de/downloads/20061130%20Verordnung%20Nu tztiere%20nur%20chinchilla.pdf

Wer den News- und InfoLetter nicht erhalten hat, kann ihn gern anfordern: chinchilla-news@gmx.de

[Aktualisiert am: Mi, 24 Januar 2007 21:39]


Lieber Gruß
Danie

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Re: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung [message #88957 antworten auf 25543 ] Di, 25 November 2014 14:25 Zum vorherigen Beitrag gehen
Danie

Administrator

Beiträge: 12070
Registriert: Februar 2006
Ort: Steinkirchen
Hallo,

Der "STÄNDIGER AUSSCHUSS DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ZUM SCHUTZ VON TIEREN IN LANDWIRTSCHAFTLICHEN TIERHALTUNGEN" hat eine Empfehlung für Chinchillas herausgegeben, diese ist hier nachzulesen:


Lieber Gruß
Danie

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