Diskussion: Kaufverträge [message #49337]
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So, 06 Juli 2008 15:57
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Hallo ihrs,
Bezug nehmend auf diese beiden informativen Beiträge:
Vom Sinn eines Schutzvertrags
Käuferrechte nach dem Tierkauf
dachte ich, wir versuchen uns mal an einer friedlichen Diskussion, wie sich solche Dinge in der Praxis umsetzen lassen. Mich interessiert in diesem Zusammenhang sowohl die Züchter (also Verkäufer)- Sicht, als auch die Sichtweise der Käufer.
Es soll in diesem Thread nicht, bzw. nicht primär um die Möglichkeit der rechtlichen Umsetzung gehen, sondern in erster Linie um die praktischen Aspekte.
Vorneweg, dieser Thread geht davon aus, dass es sich auf beiden Seiten um einen seriösen Umgang mit dem Tier(ver-)kauf und der Tierhaltung handelt.
Grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass sich viele potentielle Käufer, die von der rechtlichen Seite eher unbedarft sind, durch einen im "Juristen-Deutsch" abgefassten, "wasserdichten" Kaufvertrag evtl. abschrecken lassen würden. Der einfache Grund hierfür ist, dass so etwas im Bereich der Kleintierzucht nicht die gängige Praxis ist.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro (dazu unten mehr) für viele einfach nicht nachvollziehbar ist. Die wenigsten unbedarften Halter sind über die Hintergründe informiert, die solche Vertragsstrafen notwendig machen.
Möglich ist auch, dass sie nicht nachvollziehen können, dass die rechtliche Stellung von Tieren es erfordert, derartig formulierte Kaufverträge abzuschließen und kreiden dies dem Züchter an ("der behandelt seine Tiere wie Sachen").
Auch sehe ich hier als großes Problem eine Form der Bequemlichkeit, die nicht ganz unverständlich ist: Der Grund dafür, dass viele Leute in der Zoohandlung kaufen, ist der, dass dort keine lästigen Fragen gestellt werden. Man geht hin, zahlt sein Tier, nimmt es mit, und gut. Das muss ja nicht zwangsläufig bedeuten, dass man das Tier nicht gut hält.
Beim Züchter läuft das normalerweise nicht ganz so "easy" ab. Wenn dann aber noch Verträge ins Spiel kommen, die mit hohen Strafen drohen, wenn gegen sie verstoßen wird... Nunja.
Die andere Seite ist natürlich die, dass ich als Züchter auf einen solchen Typ Käufer verzichten kann. Aber zwischen schwarz und weiß gibt's ja auch noch grau und wir sind alle nur Menschen .
Ein Großteil der Züchter wird solche vertraglich gesicherten Rechte erst für notwendig erachten, nachdem sie die ersten schlechten Erfahrungen gemacht haben. Ich habe jedoch als Züchter nicht immer die Möglichkeit, dies dem Käufer (der in der Regel Neuling ist und die "Szene" nicht kennt) eingehend und sachlich zu erläutern, insbesondere so, dass er das auch versteht.
Das wären meine grundsätzlichen Gedanken dazu.
Jetzt möchte ich aber mal ganz konkret in die Runde fragen.
An die Züchter / Verkäufer von Chinchillas (trifft ja auch auf Notfallstationen zu):
- Welche Bedingungen würdet ihr gegebenenfalls gerne unter Androhung einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag absichern ?
- Wie hoch sollten diese Vertragsstrafen sein ?
- Würdet ihr im Falle eines Vertragsbruchs tatsächlich den rechtlichen Weg beschreiten ?
-........
An die Käufer von Chinchillas:
- Welche Rechte würdet ihr gerne als Tierkäufer vertraglich abgesichert haben ?
- Welche Bedinungen des Verkäufers würdet ihr vertraglich akzeptieren ?
- Würdet ihr diese Bedinungen auch unter Androhung einer Vertragsstrafe akzeptieren ? Hätte eine solche einen abschreckenden Effekt auf euch ? Welche Höhe würdet ihr angemessen finden, wo wäre für Euch die Schmerzgrenze erreicht ?
- Würdet ihr im Falle eines Vertragsbruchs tatsächlich den rechtlichen Weg beschreiten ?
-......
Mich interessiert insbesondere auch die Haltung von Leuten, die erst vor Kurzem Chinchillas angeschafft haben oder sie sich erst noch anschaffen werden.
In der Katzen- und Hundezucht scheinen solche Kaufverträge verbreiteter zu sein. Vielleicht hat jemand Einblick (Chinchillahalter sind ja oft auch Liebhaber von Rassekatzen) und kann uns ein paar Beispiele geben, wie solche Verträge dort aussehen ?
Ich wünsch Euch viel Spaß beim diskutieren .
LG,
Nina
Edit: Rächtschreipfeler gefunden
[Aktualisiert am: So, 06 Juli 2008 16:06] "Baby, it's a violent world...."
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49347 antworten auf 49337 ]
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So, 06 Juli 2008 17:13
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Huhu Nina,
find ich gut, dass du das Thema mal aufgreifst.
Ich mache mir ja immer mal wieder Gedanken dazu, meistens natürlich, wenn mich jemand "reingelegt" hat.
Da ich ja Liebhaber-Haltungs-Tiere ohne Zuchtabsicht günstiger abgebe als Zuchttiere, ist das nun schon mehrfach vorgekommen, das Leute mit den Tieren züchteten, ohne den mündlich abgesprochenen Nachzahlpreis (in der Regeln 50 Euro) zu zahlen und sich ausreichend darüber zu informieren.
Ich gebe auch Tiere ab, mit denen nicht mehr gezüchtet werden soll (altersbedingt oder weil Probleme wie Kaiserschnitt oder Milchüberproduktion auftraten). Auch hier hat schon einmal jemand gemeint, mit einem Kaiserschnittweibchen weiter züchten zu müssen, obwohl man mündlich vereinbart hat, dies zum Wohle des Tieres nicht zu tun.
Hier überlege ich, einen kleinen Vertrag aufzusetzen, der das regelt - bei Verstoß wäre ich auch bereit, rechtlich dagegen vorzugehen.
Was die Haltungsbedingungen betrifft, so lasse ich mir Fotos der Haltung zukommen und frage über Ernährung und generelle Haltungsbedingungen nach. Bei Züchtern, die Kaufen, kann man ja meist eine Homepage sehen oder auch mal andere Züchter fragen, wie die Haltungsbedingungen und die Einstellung zu den Tieren ist. Damit komm eich bisher zumindest gut klar.
Das andere ist, mein Wunsch nach Informationen. Dabei geht es nicht um monatliche Fotoberichte - sondern um ganz einfache Dinge wie:
- wenn das Tier krank wird (womit)
- wenn ein Tier stirbt (woran)
- wenn ein Tier Nachwuchs gezeugt hat (was es vererbt hat)
Denn diese Dinge brauche ich auch, um zu verifizieren, wie robust meine Tiere sind, ob ein Tier an genetisch bedingten Problemen gestorben ist und wie ihre Veranlagung weiter vererbt wird.
Leider bin ich hier nun auch 2 x auf die Nase gefallen und musste über dritte erfahren, dass mein Nachkomme verstorben ist. Eigentlich ist dies eines der einfachsten Dinge der Welt, ein Zweizeiler als Mail oder ein kurzer Anruf und gut - aber anscheinend ist mein Anspruch diesbezüglich zu hoch
Dann gibt es ja noch die Form der Zuchtgemeinschaft - man gibt also Tiere günstiger oder gar Kostenlos an andere Züchter ab, die man am liebsten selbst behalten hätte, es aus Platzgründen aber nicht kann. Da bin ich sehr für sichere und klare Verhältnisse, daher wird hier nicht nur "abgesprochen" und gehofft, dass man sich vertrauen kann, sondern kurz schriftlich festgehalten, was man vereinbart und das von beiden Seiten unterschrieben. Das mache ich auch unter Freunden so. Ist für beide Seiten besser und es gibt keine Probleme oder unklare Sachen.
Wenn ich als Käufer solche Verträge unterzeichnen sollte, hätte ich kein Problem damit, solange dort keine Passagen enthalten wären, die meine persönlichen Rechte einschränken (so wie unangekündigt Besuchsrecht, Eigentumsvorbehalt oder nur Nutzungsrecht, etc.). Da ich nichts an meiner Haltung zu verbergen habe und mit meinen Tieren auch liebevoll und anständig umgehe, sowie ihnen die benötigte Pflege und Versorgung zukommen lasse, habe ich nichts zu befürchten
Lieber Gruß
Danie
Dieses Forum gehört zu den InfoSeiten: http://www.chinchillazucht.info und http://www.chinchilla.info
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49350 antworten auf 49347 ]
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So, 06 Juli 2008 17:29
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Hey Danie,
das seh ich ähnlich. Ich wünsche mir als Verkäufer im Grunde das Gleiche:
- dass ich über Krankheiten / Todesfälle / Abgabe zeitnah informiert werde
- dass ich ein Vorkaufsrecht bei der Abgabe habe
- dass mit als nicht zuchttauglich verkauften Tieren nicht gezüchtet wird
Das Problem mit dem Differenzbetrag entfällt bei mir, da ich Tiere mit guter Qualität, die in gleichgeschlechtliche Haltung gehen, nicht billiger mache. Für mich ist das so ähnlich wie einen flotten Mercedes kaufen zu wohlen, für diesen aber weniger bezahlen zu wollen, weil man die vielen PS nicht nutzen will. Würde auch kein Verkäufer machen, sondern dem Kunden anraten, sich nach nem Golf umzusehen .
Ich kann aber auch deine Position nachvollziehen. Man kann das auch von einem großzügigeren Standpunkt betrachten.
Aber da wären wir dann schon wieder bei nem anderen Thema.
Mich interessiert aber auch die Frage, wie hoch solche Vertragsstrafen dann sein müssten, um abschreckend genug zu sein, einen Verstoß zu verhindern - nicht aber so abschreckend, dass keiner mehr bei mir kauft.
Reden wir doch mal von konkreten Beispielen und Beträgen:
Angenommen ich vermittle ein Tier aus ausdrücklich nicht zuchtgeeignet.
Wie hoch müsste eine Vertragsstrafe sein, wenn gegen diese Bestimmung verstoßen wird ? 100 Euro ? Die hat der Käufer nach ein, zwei Würfen wieder drin. 500 Euro ? Schon sehr hochgegriffen...
Schwieriges Thema....
LG,
Nina
"Baby, it's a violent world...."
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49351 antworten auf 49337 ]
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So, 06 Juli 2008 17:40
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Hi du,
hmmm, Vertragsstrafe ist so ne Sache. Mir würde es persönlich reichen, wenn ich die Differenz bekommen würde zum Zuchttier und gut. Sozusagen eine Nachzahlung.
Bei zuchtuntauglichen Tieren aus gesundheitlichen Gründen ist das echt schon was anderes, das stimmt. Aber ehrlich gesagt: wer ein Tier in der Absicht kauft, damit wirklich nicht zu züchten, eben wegen besagter gesundheitlicher Gefährdung, der unterschreibt auch nen Vertrag mit Strafe von 500 Euro ohne Probleme.
Wer das nicht macht, der hat auch von Anfang an etwas anderes im Sinn und dem sollte man dann auch das Tier nicht geben.
Ich meine, liegt doch auf der Hand: wer ein Tier haben möchte und von Anfang an plant, auf dessen Gesundheitsgefahr hin zu beschei***, der hat es nicht verdient
Bei Kaiserschnitt-Mädels hab ich das übrigens so geregelt, dass ich sie gleich beim Eingriff kastrieren lasse, dann ist das Thema nämlich auch ohne Risiko des Neubesitzers geregelt!
Lieber Gruß
Danie
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49353 antworten auf 49337 ]
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So, 06 Juli 2008 18:07
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Huhu!
Ihr habt ja schon das meiste gesagt
Also ich geb meine Tiere auch überwiegend mit Vertrag ab.
Was mir besonders wichtig ist, dass wenn ein neuer Besitzer eins meiner Tiere verkaufen will, ich VORHER bescheid bekomme, damit ich nach Möglichkeit das Tier zurück bekomme (soweit der Platz vorhanden ist) und selber vermittel. Das haben mir bis jetzt auch alle Käufer zugesichert, waren sogar erleichter darüber (dadurch fällt ja der "Vermittlungsstress" weg, den man in einer doofen Lage haben kann).
Mir ist (wie vielen hier) einfach nur wichtig zu wissen, wo meine Tiere hin kommen. Ich will nicht, dass wenn ich es abgebe, das Tier die Weltgeschichte kennen lernt und alle paar Monate seinen Besitzer wechselt. Da behalte ich das Tier dann lieber selber.
Ich hab das bis jetzt einmal mit gemacht (ein Tier aufgenommen das ein paar Mal den Besitzer gewechselt hat) und muss sagen, dass will ich keinem meiner Tiere antun.
Lg Bini
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49354 antworten auf 49353 ]
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So, 06 Juli 2008 18:26
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Hi
Nach meinem Wissen werden Tiere in der deutschen Rechtsprechung als "Sache" gehandhabt. Wenn ich also ein Tier mit Kauf- / Schutzvertrag verkaufe geht es in den Besitz des Käufers über und ich habe keinerlei Rechte mehr an dem Tier.
Einem befreundetem Rechtsanwalt gab ich mal einen Vertrag zum lesen und er meinte , die sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind , rechtlich haben sie keinerlei Bestand. Der Käufer kann so gesehen mit dem Tier machen was er möchte , ohne das der Verkäufer einfluss darauf nehmen kann.
LG
Sven J.
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49357 antworten auf 49355 ]
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So, 06 Juli 2008 19:37
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Hi Ninchen
Dem stimme ich zu , die Schutzverträge , die ich kenne sind " Wunschträume" und in keiner Weise rechtlich haltbar. bzw rechtssicher formuliert.
Es ist aber auch so , wie Frank Richter so schön sagte ," der Teufel steckt im Detail" , wenn ein Punkt des Vertrages rechtlich nicht haltbar ist , kann auch ein noch so gut formulierter Vertrag ungültig werden.
Wir geben unsere Tiere ohne Vertrag ab und damit gilt automatisch für beide Seiten das BGB. In Dem Fall , das der Käufer das Tiere abgeben will oder es krank wird kann ich nur an seine Vernunft appelieren und den Käufer bitten uns darüber zu informieren. Bisher hat das sehr gut geklappt.
LG
Sven J.
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49359 antworten auf 49357 ]
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So, 06 Juli 2008 19:47
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Huhu Sven,
jaaa, das mit der Vernunft ist ja leider so ne Sache. Spätestens dann, wenn man trotz sorgfältiger Auswahl des Käufers, trotz großem Engagement, Beratung und/oder Absprachen auf die Nase fällt, ist man verunsichert. Wie heißt es so schön - "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Und leider kann man den Leuten immer nur vor den Kopf schauen.
Ich möchte aber auch nochmal ganz gezielt die "reinen" Käufer ansprechen: also die hauptsächlich gleichgeschlechtlichen Halter und vor allem auch die Neulinge.
Wenn ich mir nämlich vorstelle, mir hätte jemand damals, als ich mir mein erstes Tier anschaffen wollte, einen seitenlangen Vertrag mit verschachtelten, juristisch einwandfreien Formulierungen und Androhung von hohen Geldstrafen bei Verstößen dagegen vorgelegt, dann hätte mich das, trotz der allerbesten Absichten, wohl ziemlich abgeschreckt und ich hätte dort wahrscheinlich nicht gekauft.
Mit dem Wissen und dem Einblick, den ich heute habe, wäre das schon was anderes.
Wie sehen das die anderen ?
LG,
Nina
"Baby, it's a violent world...."
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49363 antworten auf 49359 ]
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So, 06 Juli 2008 20:20
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Hi Nina
Wir haben unsere ersten Tiere mit solchen Verträgen erworben und würden es heute wohl nicht mehr machen.
Uns wurden auch solche Verträge überlassen , um damit unseren Nachwuchs zu vermitteln.
Da mich bzw uns auch interessiert was Käufer darüber denken werde ich mal paar Punkte aus den Verträgen zitieren:
2.1 Das Tier ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede Mißhandlung und Quälerei ist zu unterlassen.
2.2 Dem Tier ist ein ausreichend großer Käfig zur Verfügung zu stellen. Für 2 ausgewachsene Tiere sind mindestens erforderlich: Grundfläche 0,5 m2, Höhe 1 m. Sollte das Tier aus besonderen Umständen wie Krankheit, Transport oder kurzfristigem Decken in einem kleineren Käfig untergebracht werden müssen, gilt die als Ausnahmezustand. Einzelhaltung, Haltung mit anderen Tierarten im selben Käfig oder Haltung im Freien wird untersagt.
2.3 Dem Tier ist täglich frisches Wasser und eine angemessene Ration eines speziell für Chinchillas geeigneten Futters ( Pellets) zu geben. Ein liebevoller Familienanschluß ist ihm ebenfalls zukommen zu lassen.
2.4 Sollte das Tier krank oder verletzt sein, sind alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen. Das gilt auch, wenn die ärztliche Versorgung den Kaufpreis übersteigt. Bei chronischen Krankheiten oder Erbkrankheiten (z.B. Zahnanomalie) sind die bisherigen Eigentümer zu informieren.
2.5 Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres ist nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen.
2.6 Das Tier ist bei auftretenden Problemen, z. B. Beißen, Ungehorsam, usw. nicht töten zu lassen, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen und ggf. das Tier zurückzugeben.
2.7 Das Tier darf nicht für Tierversuche, Pelzgewinnung oder gewerblichen Zucht genutzt oder zur Verfügung gestellt werden.
2.8 Den bisherigen Eigentümern muß es jederzeit möglich sein, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres vor Ort und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. Sollte sich herausstellen, daß das Tier nicht artgerecht gehalten wird, können die bisherigen Eigentümer das Tier zurückfordern.
2.9 Ohne Genehmigung der bisherigen Eigentümer darf das Tier nicht an Dritte verkauft oder verschenkt werden. Den bisherigen Eigentümern ist ein Rücknahmerecht einzuräumen, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Besitzer bleiben kann.
2.10 Bei Verlust oder Tod des Tieres sind die bisherigen Eigentümer sofort in Kenntnis zu setzen.
2.11 Von einer Kastration bei Böcken ist wegen der damit verbunden risikien ( Tod durch Narkose , verbeißen durch das Weibchen etc.) abzusehen.
Die Übernahme des Tieres erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens der bisherigen Eigentümer.
3. Sonstiges
3.1 Die bisherigen Eigentümer verpflichten sich, bei Problemen jederzeit telefonischen Rat nach bestem Wissen zu erteilen.
3.2 Die bisherigen Eigentümer übernehmen für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden.
3.3 Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
3.4 Kann das Tier nicht mehr beim neuen Besitzer bleiben, nehmen die bisherigen Eigentümer es jederzeit zurück. In diesem Fall muß der Käfig auf Wunsch den bisherigen Eigentümern maximal zur Hälfte des Neupreises verkauft werden.
3.5 Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandsentschädigungen sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.
3.6 Zusätzliche Vereinbarungen:
Mal sehn was ihr dazu sagt
LG
Sven J.
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #49366 antworten auf 49363 ]
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So, 06 Juli 2008 20:49
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Hi Sven,
also im ersten Moment hab ich mich gefragt, ob jemand ernsthaft glaubt mit so einem "Vertrag" vor Gericht durchzukommen ?
Wenn ich ein A**** von Käufer wäre würde ich lapidar sagen:
Das hätte ich ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnet, weil 99% der Formulierungen vollständig rechtsunwirksam (und nebenbei auch sehr realitätsfern) sind.
Aber da ich ja ein (meistens ) vernünftiges Wesen bin, hätte ich natürlich sofort Abstand genommen. Das erinnert mich an die überzogenen Anforderungen mancher Notfallanlaufstellen und Tierschutzvereine.....
Das hier ist ja schon grenzwertig:
Zitat: | 2.11 Von einer Kastration bei Böcken ist wegen der damit verbunden risikien ( Tod durch Narkose , verbeißen durch das Weibchen etc.) abzusehen.
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Okay, ich würde auch nicht gezielt ein Tier in gegengeschlechtliche Haltung abgeben, wenn dies vom zukünftigen Halter kastriert werden sollte. Aber das würde ich vorher klären und dass man das nicht vertraglich festhalten kann, ist ja wohl klar...
Zudem machen manche Situationen Kastrationen ja durchaus erforderlich (aber oke, damals waren Kastrationen ja wirklich noch sehr riskant).
Das hier jedoch:
Zitat: | 3.4 Kann das Tier nicht mehr beim neuen Besitzer bleiben, nehmen die bisherigen Eigentümer es jederzeit zurück. In diesem Fall muß der Käfig auf Wunsch den bisherigen Eigentümern maximal zur Hälfte des Neupreises verkauft werden.
3.5 Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandsentschädigungen sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.
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ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln ......
Auf den Rest geh ich jetzt gar nicht mehr ein, das war jedenfalls ein wirklich krasses Beispiel.
LG,
Nina
"Baby, it's a violent world...."
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #50323 antworten auf 49366 ]
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Do, 31 Juli 2008 17:16
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Marlie
Beiträge: 73 Registriert:
Mai 2008
Ort: Steiermark
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Also ich als Käufer und Liebhaber von Chins finde es gut, wenn der Verkäufer drauf besteht, dass man dann und wann mal Fotos schicke und/oder schreibt wie es dem Tier geht.
Das mache ich mit allen meinen Tieren (hab auch noch 2 Hasen, die ich bei einem Züchter gekauft habe). Weil ich mir denke, ich würde es genauso wollen. Mir ist schon klar, dass der Züchter (jetzt egal von welchem Tier) dann mit Fotos regelrecht überschwemmt wird, aber ich denke so einmal im Viertel oder Halbenjahr ist das schon in Ordnung. Oder?
Ausserdem hat sich eine nette kleine Freundschaft daraus ergeben. Und an den Reaktionen sehe ich, dass sich diejenigen auch immer wieder darüber freuen von "ihren" Ziehkindern zu hören oder sie zu sehen.
Was das Kastrieren angeht, glaube ich so wie Ninchen daran, dass man das Nichtkastrieren nicht erzwingen kann. Denn das würde bedeuten, wenn ich mir einen Bock nehme MUSS ich Babychins in Kauf nehmen. Und das kann man niemanden zumuten. Schon gar nicht jemanden wie mich, der zB. keine Ahnung von Zucht hat.
Besser wäre eine genaue Information an den Käufer vor dem Kauf!
Liebe Grüße
Marlie
Medi + 28.07.2008 - wir werden dich nie vergessen!
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #50324 antworten auf 50323 ]
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Do, 31 Juli 2008 17:31
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Hallo Marlie,
schön, dass sich auch mal ein Käufer zu Wort meldet.
Zitat: | Das mache ich mit allen meinen Tieren (hab auch noch 2 Hasen, die ich bei einem Züchter gekauft habe). Weil ich mir denke, ich würde es genauso wollen. Mir ist schon klar, dass der Züchter (jetzt egal von welchem Tier) dann mit Fotos regelrecht überschwemmt wird, aber ich denke so einmal im Viertel oder Halbenjahr ist das schon in Ordnung. Oder?
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Das ist mir auch sehr wichtig. Leider machen das erfahrungsgemäß aber höchstens die Hälfte der Leute, an die ich Tiere abgegeben habe. Ich suche mir die Käufer wirklich sehr sorgfältig aus und lehne auch öfter mal ab, aber leider ist auch das keine Garantie dafür, dass man erfährt, was aus den Tieren wird.
Zwei Käufer haben sich nie wieder gemeldet und reagieren weder auf Emails, noch Telefonanrufe. Manche melden sich nur, wenn ein Tier krank ist und sie einen Rat möchten, den Fotos muss ich meistens regelrecht hinterherlaufen. Das ist immer schwierig, weil ich danach nicht frage, um die Käufer zu kontrollieren, sondern weil es mich als Züchter brennend interessiert, wie die Tiere sich später entwickeln. Und dass es für mich auch eine Herzensangelegenheit ist, ist ja klar.
Ich befürchte aber, dass sich die meisten durch mein Nachfragen doch kontrolliert fühlen, obwohl ich mich immer bemühe, sie nicht so zu formulieren, dass sie so klingen.
Das finde ich sehr schade.
Es gibt natürlich auch genauso viele positive Erfahrungen: Leute, die mir regelmäßig schreiben und mich auf dem Laufenden halten und auch einige gute Freundschaften, die daraus entstanden sind.
LG,
Nina
"Baby, it's a violent world...."
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Re: Diskussion: Kaufverträge [message #50356 antworten auf 50324 ]
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Fr, 01 August 2008 13:08
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Marlie
Beiträge: 73 Registriert:
Mai 2008
Ort: Steiermark
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So ihr lieben, ich habe mir nochmals in Ruhe diesen Vertrag durchgelesen. Abgesehen davon, dass welche, die Tiere kaufen möchten, sicher nicht so einen Vertrag abschließen werden (weil viele vielleicht gar nicht verstehen warum und wieso und was damit gemeint ist), bin ich genauso wie Nina der Meinung, dass solche Verträge vor Gericht nicht wirklich halten. Und wenn dann müsste es sicher von einem Rechtsanwalt gemacht werden und da stellt sich die Frage, wer zahlt die Kosten von dem???
Ich würde - wenn ich Züchter wäre, was ich aber Gott sei Dank nicht bin, weil ich wäre mein bester Kunde - vorher auf Email-austausch bestehen. Natürlich kann man dem Käufer nicht sagen, erst wenn du mit mir 10 Emails ausgetauscht hast, verkaufe ich dir Chins. Das ist mir schon klar. Aber ich denke oder glaube es zumindest, dass diejenigen, die sich wirklich für ein Chin interessieren und nicht nur einen Exoten daheim haben möchte, auch ausreichend informieren und die Züchter mit Fragen löchern. Mir ist schon auch klar, dass es dann keine Garantie gibt, dass es dem Tier dann auch wirklich gut geht, aber seid ehrlich - Garantie gibt es nie!!! Auch nicht mit diesen Verträgen. Vorallem wie willst du beweisen, dass der Käufer mit Absicht das Tier gedeckt hat? Der sagt, es ist passiert, als er auf Urlaub war und die Urlaubsvertretung hatte keine Ahnung von Chins, dann hast du als Züchter (in Österreich würde man sagen "den Aufdrahten") Pech. Natürlich wenn der Käfig vor Dreck steht, hast Beweise, aber ob der mit Absicht das Chin hat decken lassen oder nicht kannst nicht beweisen. Und du kannst auch niemanden Vorschriften machen, ob der nicht doch dann zum Züchten anfängt oder nicht. Und du kannst niemanden zwingen irgendetwas zu tun oder nicht zu tun, den Eigentum ist dann Eigentum. Wäre das selbe du kaufst eine Wohnung und darfst diese nicht renovieren weil der Verkäufer meint, die Wohnung ist so perfekt wie sie ist. Ich weiß schon man kann Tier nicht mit Wohnung vergleichen, aber rechtlich gesehen ist der dann der Eigentümer.
Aber bei meiner Meinung gehe ich wahrscheinlich immer nur von mir aus. Ich habe obwohl ich schon ein Chin hatte mit der "Ziehmama" von Emma unendlich viele Emails ausgetauscht und mache das immer noch. Und auch hier im Forum usw.
Ich würde es gar nicht als Kontrolle empfinden, weil ich mich ja selber "freiwillig" melde, also kommt diese Situation gar nicht auf. Aber wie gesagt, ich kann nicht von mir auf andere schließen. Ist sicherlich eine sehr schwierige Situation und wie gesagt, ich könnte es nicht, weil ich würde wahrscheinlich niemand fremden meine Tiere verkaufen. So gesehen ist es sehr gut , dass ich kein Pärchen habe
Aber wenn ihr wollt ich kann mich ja mal schlau machen wie es in Österreich rechtlich mit solchen Verträgen aussieht, ich arbeit ja bei einem Rechtsanwalt. Nur denke ich dass es in Deutschland möglicherweise anders sein wird und ich euch mit österreichischem Recht nicht wirklich helfen kann.
So vielleicht fällt mir später noch was ein.
LG Marlie
Medi + 28.07.2008 - wir werden dich nie vergessen!
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