Käfig - wie groß [message #86476]
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Fr, 26 Oktober 2012 15:58
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Talulah
Beiträge: 23 Registriert:
Januar 2007
Ort: Schwenningen / Heuberg
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Hallo,
mich intersiert wie groß muß ein Käfig für 2 Chinchillas sein ?
Gibt es einen Unterschied zwischen Hobbyhaltern und Züchtern ?
Danke fürs Antworten.
vg - Talulah
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Re: Käfig - wie groß [message #86477 antworten auf 86476 ]
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Fr, 26 Oktober 2012 16:13
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Hallo,
welches Land?
Für Deutschland gab es dazu folgende Infos (ist schon eine Weile her): http://igc-forum.de/index.php?t=msg&th=7036&start=0& amp; amp;rid=4&S=608507811684782be90a33000708219f
Siehe auch: http://infoseite.igc-forum.de/index.php?goto=./content//13_H altung&sub=2_Gehege.htm
[Aktualisiert am: Fr, 26 Oktober 2012 16:17] Lieber Gruß
Danie
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Re: Käfig - wie groß [message #86479 antworten auf 86476 ]
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Fr, 26 Oktober 2012 16:25
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Hallo,
die Antworten zu deinen Fragen stehen auch in dem verlinkten Text.
Zusammenfassung:
1. pro 2 Tiere 1 Kubikmeter.
2. Ab 100 Jungtiere im Jahr unterliegt man der Erlaubnispflicht und muss seine Zucht beim Vetamt anmelden. Bei weniger Jungtieren nicht.
2. Jedes Vetamt kann seine eigenen Anforderung an nicht gewerbsmäßige Zuchten stellen - und nicht nur dies: auch an Halter. Es obligt ihm, zu entscheiden, ob die Haltung verändert werden muss oder nicht und welche Verordnung / Empfehlung / Erlass er dazu heranzieht.
[Aktualisiert am: Fr, 26 Oktober 2012 16:26] Lieber Gruß
Danie
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Re: Käfig - wie groß [message #86480 antworten auf 86476 ]
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Fr, 26 Oktober 2012 16:29
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Nachtrag:
Zitat: | Ob die Verordnung neben der eben genannten Zuchtformen auch für die reine Hobbyhaltung und die reine Hobbyzucht (unter 100 Jungtiere im Jahr) zum Lebendtierverkauf gilt, ist nicht sicher. Zu empfehlen ist daher, sich beim Neubau von Käfigen an die genannten Maße zu halten und auch die sonstigen Auflagen anzuwenden. Somit ist man hier auf der sicheren Seite und braucht sich nicht um etwaige Ordnungswidrigkeiten zu sorgen.
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Es gibt bereits einen (vielleicht auch mehrere) Züchter, die andere Auflagen bekommen haben, als die dort genannten. Allerdings handelte es sich dabei nicht um einen Pelztierzüchter. Aber wie gesagt, das entscheidet das jeweils zuständige Vetamt.
Lieber Gruß
Danie
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Re: Käfig - wie groß [message #86489 antworten auf 86488 ]
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Sa, 27 Oktober 2012 17:41
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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Hallo,
andere Käfigmaße als in der Verordnung wurden dort angesetzt. Wie gesagt, das Vetamt ist da frei in seiner Entscheidung, was es für nicht gewerbsmäßige Zuchten oder Halter heran zieht. Gegenangehen könnte man dann, wenn es mehr oder deutlich anders (nicht im Sinne der Tiere) als die entsprechende Pelztierverordnung wäre.
Ja, das Vetamt ist die offizielle Stelle, die man herein lassen MUSS. Verweigert man den Zutritt, so können diese mit der Polizei kommen und sogar gewaltsam Zutritt verschaffen.
Das Vetamt ist keine böse Institution. Hat man ncihts zu verbergen, sind die Tiere gut gepflegt und nich tin Winzigkäfigen aufzufinden, so sind sie eher Segen als Fluch. Die Leute tun ihren Job, dazu gehört das Überprüfen, ob die Tiere entsprechend des TschG gehalten und gepflegt werden. Zwar gelten Tiere vor Gesetz als Sache, aber durch unsere TschG hat man als Halter Verpflichtungen, die man einhalten muss.
Wenn man mit ihnen entsprechend umgeht, eine gute Haltung hat, sollte man keine Probleme erwarten müssen.
Bei einem Besuch sollte man sich gut vorbereiten (Wissen über die gehaltenen Tiere und die entsprechenden Bedingungen, die sie brauchen) - einige Informationen bereitstellen für die prüfenden Beamten und ggf. mit entsprechender Literatur aufzeigen, was das wichtigste für Chinchillas ist und was man da selbst an Maßnahmen ergreift, um diese wichtigen Dinge zu gewährleisten. Dann gibt es auch kaum etwas zu beanstanden.
Lieber Gruß
Danie
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Re: Käfig - wie groß [message #86490 antworten auf 86476 ]
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Sa, 27 Oktober 2012 18:07
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Danie
Administrator
Beiträge: 12070 Registriert:
Februar 2006
Ort: Steinkirchen
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PS: das gilt natürliich auch für andere auf dem Grundstück/im Hause lebende Tiere. Kommt das Amt und überprüft, sollte bei den anderen natürlich auch entsprechend Gesetze / Verordnungen alles OK sein.
Wichtig ist dazu noch zu wissen: das Vetamt überprüft auch Shops und Hersteller, die mit Futtermittel handeln/sie herstellen. Sollte also ein Züchter/Halter auch ein Gewerbe dieser Art betreiben, sollte bei der Prüfung natürlich auch alles entsprechend der Verordnungen/Regelungen sein (Produktions- und Lagerstätten usw.).
Lieber Gruß
Danie
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