IGC Logo

Willkommen auf dem Chinchillaforum der Interessengemeinschaft Chinchilla!
 Das Forum für Halter, Züchter und alle, die es werden wollen!

Suche Suche   F.A.Q. F.A.Q.   Registrieren Registrieren   Anmelden Anmelden   Startseite Startseite
Startseite » Informatives » Nice to know - Rechtliches » Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen
Anzeigen: Heutige Beiträge  :: Abstimmungen anzeigen :: Beitragsnavigator
Zur Baumansicht dieses Themas wechseln Ein neues Thema erstellen Antwort abschicken
Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen [message #46830] Di, 22 April 2008 15:40
rarichter ist gerade offline  rarichter

Beiträge: 12
Registriert: April 2008
Ort: Dossenheim
Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen

Eine Hundezüchterin aus Schweden muss an eine lesbische Frau ein Schmerzensgeld zahlen, weil sie ihr einen Welpen nicht verkaufen wollte. Die Züchterin wurde rechtskräftig zur Zahlung von umgerechnet 2100,00 Euro verurteilt.

Die Frau wollte einen jungen Hund kaufen, der per Inserat angebotenen worden war. Als aber der Züchterin klar wurde, dass die potenzielle Käuferin mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf und erklärte das lesbische Paar für ungeeignet zur Hundehaltung.

Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen Ombudsmann gegen sexuell bedingte Diskriminierung an, der den Fall vor Gericht brachte.

Auch nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre so etwas möglich. Denn auch das deutsche Gesetz greift in nahezu allen Lebensbereichen, auch beim Tierkauf, ein. Bei der Ablehnung eines Kaufinteressenten sollte dies beachtet werden.

Das Gesetz bringt einen sehr viel weiter reichenden Diskriminierungsschutz als das bisher geltende Recht. Dieser Schutz gilt hinsichtlich Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht.

Fühlt sich jemand benachteiligt und macht er eine Benachteiligung glaubhaft, muss der, dem die Diskriminierung vorgeworfen wird, beweisen, dass eine Diskriminierung i. S. d. Gesetzes nicht vorliegt, diese so genannte Beweislastumkehr bringt daher erhebliche Gefahren mit sich.

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Frank Richter, Dossenheim
Rechtsanwalt

[Aktualisiert am: Do, 07 Februar 2013 14:57]


Frank Richter
Rechtsanwalt und Mediator

- insb. Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Internetrecht -

richterrecht.com
  Zur Baumansicht dieses Themas wechseln Ein neues Thema erstellen Antwort abschicken
Vorheriges Thema:Wann ist eine Nagerzucht genehmigungspflichtig?
Nächstes Thema:Der BGH zur Tierhaltung in Mietwohnung
Gehe zum Forum:
  

-=] Zurück zum Anfang [=-
[ Druckbares PDF erzeugen ] [ Themen als Syndicate anderen Seiten zur Verfügung stellen (XML) ] [ ]

aktuelle Zeit: Sa Nov 2 09:31:09 CET 2024

Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 0,00370 Sekunden

Chins nie allein - Banner

.:: Kontakt :: Forumsindex ::. Powered by: FUDforum 2.7.4.
Copyright ©2001-2006 FUD Forum Bulletin Board Software

Forums-/Nutzungsregeln

Rechtliches und Impressum

Rodentia Banner