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Willkommen auf dem Chinchillaforum der Interessengemeinschaft Chinchilla!
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Forum: Ernährung
 Thema: Rosenlöcher
Rosenlöcher [message #88200] Di, 12 November 2013 19:50
mxi2011 ist gerade offline  mxi2011

Beiträge: 12
Registriert: August 2013
Hallo
Weis jem. Wo man die Produkte von Rosenlöcher online bestellen kann??

Lg Mary
 Thema: Hilfe: brauche DRINGEND Berkel Pellets
Hilfe: brauche DRINGEND Berkel Pellets [message #85476] Sa, 26 Mai 2012 17:45
Groeka ist gerade offline  Groeka

Beiträge: 1
Registriert: Mai 2012
Hallo,

unser Händler hat leider viiiel zu spät unsere Futterbestellung versendet und nun gingen unsere Pellets zur Neige. Wir brauchen also DRINGEND fürs Wochenende Berkel Pellets.

Wohnt jemand von euch im Raum Bonn und kann uns fürs Wochenende aushelfen? Bitte meldet euch, ich komme es dann abholen (natürliche gegen Bezahlung!).

Vielen Dank schonmal!!!

Groeka
 Thema: Erfahrungsberichte => Futtertagebuch
Erfahrungsberichte => Futtertagebuch [message #84340] Do, 22 Dezember 2011 13:27
Danie

Administrator

Beiträge: 12070
Registriert: Februar 2006
Ort: Steinkirchen
Hallo liebe Nutzer,

im Bereich Futtertagebuch sind immer wieder aktuelle Erfahrungsberichte zu Futtersorten und -Arten zu finden.
Allerdings ist dieser Bereich nur registrierten Nutzern zugänglich - die Registrierung im Forum hier ist natürlich noch immer kostenlos.

Eine Umfrage zu Futtermarken ist hier zu finden: http://igc-forum.de/index.php?t=msg&th=14022&start=0 &rid=4&S=19fbbb29c664e1a292a1229795a5850b

[Aktualisiert am: Do, 13 September 2012 14:33]


Lieber Gruß
Danie

Dieses Forum gehört zu den InfoSeiten: http://www.chinchillazucht.info und http://www.chinchilla.info
 Thema: Kaktus / Kaktusfrucht
Kaktus / Kaktusfrucht [message #69398] Di, 02 Februar 2010 10:45
weserchin ist gerade offline  weserchin

Beiträge: 88
Registriert: Februar 2008
Hallo,

hat von euch schon mal jemand diese Kaktusfrucht den Chins zum Fressen angeboten? Hab die ab und zu schon mal beim Einkaufen gesehen und drüber nachgedacht die zu verfüttern, nur war ich mir da immer unsicher und hab sie dann doch nicht gekauft. Ich weiß jetzt nur nicht, ob man die das ganze Jahr kaufen kann, oder ob das ne Saisonfrucht ist.

Welchen Kaktus könnte ich meinen Chins denn mal zum Knabbern anbieten? Hab das in nem Beitrag mal gelesen, daß Chins schonmal an nem Kaktus geknabbert haben. Wie ist denn da so die Verträglichkeit?

Viele Grüße
Jessica
 Thema: Woher bekommt man in Ö gute Pellets?
Woher bekommt man in Ö gute Pellets? [message #62103] So, 24 Mai 2009 17:13
*Silbermond* ist gerade offline  *Silbermond*

Beiträge: 31
Registriert: Mai 2009
Ort: Tirol
Hi!

Habe mich jetzt schon ein wenig durchs Netz gewurschtelt aber bin noch nicht wirklich fündig geworden. Embarassed

Kann mir jemand einen Tipp geben wo ich in Ö gute Pellets her bekomme?

Ovator hat in meiner Nähe leider nichts und aus den Geschäften kenn ich nur den üblichen "Müll". Confused

Alternativ wäre vielleicht das Futter von JR Farm? *grübel*

lg
Martina
 Thema: JR Farm Chinchilla-Spezial
icon13.gif  JR Farm Chinchilla-Spezial [message #61927] So, 17 Mai 2009 14:11
Pummi ist gerade offline  Pummi

Beiträge: 103
Registriert: März 2006
Ort: Saarbrücken
Hallo,

vor kurzem habe ich eine Packung Chinchilla-Spezial von JR Farm gekauft, da ich keine getrockneten Mariendisteln bekommen habe.

Die Mariendistel-Pellets wurden auch als Leckerchen angenommen. Allerdings ist mir irgendwann ein Pellet aufgefallen, das äußerlich an einigen Stellen einen seltsamen künstlichen Grünton hatte. Als ich es aufgebrochen habe, fand ich ein kleines Stück grünes Kunststoffband drin. Shocked Unheimlich gesund für empfindliche Chinchilla-Mägen! Mad

Ich habe noch die Hagebutten aussortiert und dann den Inhalt in die Mülltonne geworfen.

Fazit: Von JR Farm kommt mir nichts mehr ins Haus. Da bleib ich lieber bei meinen bekannten getrockneten Kräutern.

LG Eure Pummi
 Thema: Aktuelles Futterkonzept
Aktuelles Futterkonzept [message #58841] Fr, 13 Februar 2009 10:05
Leni.04

Administrator

Beiträge: 1982
Registriert: Juli 2007
Ort: Kreis Soest
Huhu,

da mich in letzter Zeit doch wieder einige „private“ Anfragen bezüglich meiner Kräutermischungen und Saatenmischungen etc. erreicht haben, möchte ich hier nun einmal meine aktuellen Erfahrungen, Mischungen etc. wiedergeben, damit alle, die sich dafür interessieren, davon ggf. profitieren können:

Zunächst einmal zu meiner Saatenmischung:
Meine aktuelle Saatenmischung (1 kg) besteht aus:
400 g Spitzsaat (auch Kanariensaat oder Glanz genannt)
50 g Buchweizen
50 g Quinoa
50 g Grassamen
50 g Amaranth
150 g Kardisaat
150 g Negersaat

40 g Sesam
40 g Leinsamen
20 g Mariendistelsamen
(Die Mariendistelsamen füttere ich jetzt zum 1. Mal, daher auch der kleine Anteil)

Dies ist allerdings nur die aktuelle Mischung. Um weiterhin Abwechslung bei der Ernährung bieten zu können, ist grundsätzlich jede Mischung bei mir etwas anders. Einzig das Grundgerüst (Spitzsaat, Kardisaat und Negersaat) sind bei jeder Mischung gleich. Grundsätzlich lassen sich meine Mischungen dennoch wie folgt zusammenfassen:
400 g Spitzsaat
4 x 50 g verschiedene mehlhaltige Saaten
150 g Kardisaat
150 g Negersaat
2 x 50 g verschiede ölhaltige Saaten

Hier mal eine Auswahl mehlhaltiger Saaten, die für eine Mischung in Frage kommen:
Amaranth, Buchweizen, Dinkel, Gerste, Grassamen, Hafer, Kolbenhirse, Milo, Quinoa, Reis, Spitzsaat (Kanariensaat/Glanz), Weizen sowie diverse Hirsesorten.

Ölhaltige Saaten, die für eine Mischung in Fragen kommen sind u. a.:
Distelsamen, Hanf, Kardisaat, Mariendistelsamen, Negersaat, Raps, Rübsen, Salatsamen, Sesam, Leinsamen

Auch Sonnenblumenkerne zählen mit zu den ölhaltigen Samen. Diese werden von mir jedoch zwischendurch mal einzeln als Leckerchen gegeben und sind bislang nicht Bestandteil meiner Samenmischungen.

Von dieser Samenmischung bekommt jede Gruppe (2 Tiere) pro Tag ca. 1 gehäuften TL mit unters Futter. (ca. 5 Gramm)

Zusätzlich zu dieser Saatenmischung füttere ich noch Ovatorpellets, eine Kräutermischung, Heu Nageäste und etwas Frischfutter.

Zunächst einmal möchte ich einfach mal Kräuter auslisten, die generell gegeben werden können (Akzeptanz und Verträglichkeit vorausgesetzt).
getrocknete Kräuter:
Apfelblätter, Birkenblätter, Brennnesselblätter, Brombeerblätter, Echinacea (Sonnenhut), Erdbeerblätter, Gänseblümchen, Gingko, Grüner Hafer und Grüner Weizen, Haselnussblätter, Heublüten, Hibiskusblüten, Himbeerblätter, Hopfenblüten, Johannisbeerblätter, Kamille, Kornblumenblüten, Löwenzahnblätter und Löwenzahnwurzel, Malvenblüten und Malvenblätter, Mariendistel, Melisse, Minze, Petersilie, Pfefferminze, Ringelblumen, Rosenblüten, Rotklee, Salbei, Schafgarbe, Sonnenblumenblüten, Spitzwegerich, Topinambur und Weißdorn.

Es kann durchaus sein, dass ich evtl. das eine oder andere Kraut in meiner Aufzählung vergessen habe, aber ich denke, dass dies schon einmal eine recht große Auswahl darstellt. Zu beachten ist auch, dass nicht jedes Kraut für jedes Tier geeignet ist sondern z. B. für trächtige oder stillende Tiere oder Tieren mit Nierenschäden o. ä. nicht geeigent sein können. Daher bitte vorher auch mal ins Kräuterlexikon schauen. Zu finden unter anderem auf der chinchilla-info Seite.

Ich füttere verschiedene Kräutermischungen.

Die aktuellen Kräutermischungen bei mir bestehen aus:
Mischung 1.) Gingko, Haselnussblätter, Kornblumenblüten, Löwenzahnblätter und Löwenzahnwurzel, Mariendistel, Topinamburblätter und Sonnenblumenblüten.

Mischung 2.) Echinacea, Gingko, Erdbeerblätter, Haselnussblätter, Löwenzahnblätter, Kornblumenblüten, Sonnenblumenblüten, Johannisbeerblätter und Spitzwegerich.

Mischung 3.) Erdbeerblätter, Haselnussblätter, Hopfenblüten, Kornblumenblüten, Löwenzahnblätter und Löwenzahnwurzel, Pfefferminze, Rotklee, Gingko, und Sonnenblumenblüten

Mischung 4.) Brennnesselblätter (wenig), Gänseblümchen, Gingko, Grüner Hafer und Grüner Weizen, Himbeerblätter, Mariendistel, Ringelblume, Johannisbeerblätter und Spitzwegerich

Zusätzlich mische ich hin und wieder auch speziell abgestimmte Mischungen mit gezielter Wirkung, z. B. Appetitanregend, Milchfördernd (für Zuchtweibchen!), beruhigend (vor und nach Ausstellungen).

Hin und wieder variiert auch schon mal das eine oder andere Kraut in den Mischungen. Die Mischungen 1+2 sind überwiegend für die Zuchtgruppen bestimmt und 3+4 ausschließlich für die gleichgeschlechtliche Böckchengruppe, wobei diese auch mal die Mischungen 1+2 der Zuchtgruppen bekommen, umgekehrt jedoch die Zuchtgruppen die Mischungen 3+4 aus Sicherheitsgründen nicht bekommen.

Von diesen Mischungen bekommen meine Gruppen folgende Mengen:
Die gleichgeschlechtliche Gruppe bekommt ca. 2,5 - 3 gehäufte „Siebchen“. 1 Siebchen wird so ca. 4-5 EL entsprechen, aber es hat den Vorteil dass nicht so viele Kräuter wieder runter fallen wie bei einem EL. Die Zuchtgruppen bekommen derzeit ca. 1,5 gehäufte Siebchen. (Die Gesamtmenge an Kräutern liegt bei den Jungs bei ca. 80-100 Gramm und bei den Zuchtgruppen bei ca. 50 Gramm).

Zusätzlich bekommen die Gruppen noch einen Anteil Ovatorpellets. Auch dieser variiert in den Gruppen. Die Zuchtgruppen (2 Tiere) bekommen 2 EL Pellets (ca. 30 Gramm) (statt bei reiner Pelletfütterung 4-5 EL) und die gleichgeschlechtliche Böckchengruppe bekommt jeden 2. Tag nicht ganz 1 EL Pellets. (ca. 15 Gramm)

Zusätzlich reiche ich noch ca. 2 mal die Woche etwas Frischfutter. Hierfür gibt es aber keinen „Futterplan“. Frischfutter gebe ich so, wie ich es, je nach Jahreszeit, bekommen kann. Mal reiche ich z. B. frischen Löwenzahn, Haselnussblätter, Spitzwegerich, Apfelblätter, Möhrengrün, Stückchen frische Möhre.

Meistens gebe ich jedoch zusätzlich noch 1 x die Woche ein frisches Stück Apfel bzw. mittlerweile nur noch alle 2 Wochen 1 kleines Stück getrocknete Aprikose.

Früher habe ich auch noch getrocknete Hagebutten mit in die Futtermischung gegeben. Heute gebe ich diese ebenfalls als Leckerchen für Zwischendurch.

Heu steht allen Tieren immer zur Verfügung, soviel sie wollen.




Liebe Grüße
Leni

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 Thema: Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Ernährung"!
Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Ernährung"! [message #54560] Do, 16 Oktober 2008 17:57
Nina ist gerade offline  Nina

Administrator

Beiträge: 2108
Registriert: Februar 2006
Ort: Boxberg

Hallo liebe Forumsnutzer,

viele Antworten auf eure Fragen zu diesem Thema gibt es bestimmt schon:

1. auf der HomePage, zu der dieses Forum hier gehört, der Chinchilla InfoSeite - Bereich Ernährung
-> eine Stichwortsuche ist mit der Suche auf der Seite möglich, bitte schaue dort, ob du bereits deine gesuchte Antwort findest.

2. in den bisherigen Beiträgen dieses Bereiches
Bitte schaue zuerst einmal nach, ob du dort fündig wirst. Benutze bitte dazu auch die Suche des Forums
-> Wenn du nicht fündig wirst, kannst du natürlich deine Frage einstellen.

Sollten hier Fragen aufkommen, zu dem es im Forum (Archiv) bereits Antworten gibt, so darf jeder Nutzer natürlich auf diese Themen verlinken.

Viel Spaß im Forum!
 Thema: Chinchilla Kräutermischung
Chinchilla Kräutermischung [message #43684] Di, 22 Januar 2008 21:51
Lilu ist gerade offline  Lilu

Beiträge: 113
Registriert: Februar 2006
Ort: Bad Grönenbach
Hallo

meine Chinchilla-Kräutermischung von der Firma Kräuter Groz (Quelle: CI/Chincitta)neigt sich dem Ende zu. Darum hab ich letzte Woche wieder einen 10kg Sack bestellt und würde an Interessierte Kleinmengen weiterversenden.

Die Mischung ist bereits von erfahrenen Züchtern erprobt, ich selbst füttere sie auch schon seit über einem Jahr und kann sie nur empfehlen.
Zusammengestellt ist sie aus Kräutern, die positiven Einfluss auf Darm und Immunsystem nehmen, also nicht nur wahllos zusammengemischt.
Meine Chins sind dadurch fitter geworden und alle haben einen nahezu perfekten Kot entwickelt.
Allerdings ist sie nicht günstig.
1kg kann ich für 3.85¤ versenden, größere Mengen für 4.95 - 5.70¤
_________________

Falls ich nicht verlinken darf, Links bitte löschen.
Ansonsten könnt ihr auch hier nachlesen:

http://forum.chinchillahilfe.de/board/viewtopic.php?t=6875
oder hier:
http://www.chin-forum.de/Board/ftopic9145.html


Gruß Tanja

und Ihre 23 Fellnasen.

http://www.chinzucht-perlanera.de/images/IttelsburgBannermini.jpg
 Thema: Kakteen ?
Kakteen ? [message #34481] Di, 10 Juli 2007 22:35
moonstar ist gerade offline  moonstar

Beiträge: 62
Registriert: Juni 2007
Ort: NRW
Hallo Ihr Lieben,

Heute PM erhalten bezüglich Beitrag im Thema: Du merkst, dass du ein Chinhalter bist, wenn......
Mein Punkt Nr 78).....du Kakteenpflanztage einlegst, da sie so gerne abgefressen werden.

Vielleicht gibt es ja noch einen Chinhalter dessen "Mäuse" sich auf Kakteen stürzen. Laughing
Ich habe keine Info gefunden ob es spezielle Arten von Kakteen gibt die gesundheitsschädlich für die Tiere sind (Was ich sagen kann mein Speedy frißt und enttopft nicht alle). Laughing
Info aus meinem Chinratgeber:
In ihrer südamerikanischen Heimat ernähren sie sich von Steppengras, Früchten ,Blättern und der Rinde Kleiner Sträucher und Büsche.
Einige Kakteenarten dienen ihnen als Nahrung (Sie verzehren Wurzeln,Stämme,Blätter und fleischiges,wasserreiches Innere)
Besonders beliebt Guillaves, die Früchte des Quisco (ein in chinbewohnten Gebieten verbreiteter Kaktus).
Seine Stämme sind von Stacheln bedeckt (Höhe 4-5 m ).
Im Inneren des Kaktus befindet sicheine holzartige Röhre (verleiht aufrechte Form).Seine reifen Früchte fallen zu Boden.
Oft können Chinchs diesen Zeitpunkt nicht erwarten (scheint der totale Leckerbissen zu sein).
Sie nagen daher die Wurzeln an,gelangen in die inner Röhre,klettern innen hoch und nagen in verschiedenen Höhen Fenster durch den Stamm, um somit an die begehrten Früchte zu kommen.
In der Nähe von Chinchilla-Kolonien gibt es Kakteen, die auf diese Weise völlig durchlöchert sind.

Eine Aussage welche Kakteenart mein Speedy bevorzugt,kann ich nursagen: "Hauptsache Stacheln und festes Fleisch"
Meine bevorzugte Eikaufsquelle IKEA (3er-Pack)
"Schwiegermuttersitz" steht auch hoch im Kurs (Durchmesser ca 25 cm ). Da kann man wunderbar drauf sitzen und die Stacheln abknabbern. lool


L.G. moonstar
Forum: Farbfragen
 Thema: White Lowe velvet
White Lowe velvet [message #88726] Mi, 25 Juni 2014 12:37
Erik ist gerade offline  Erik

Beiträge: 9
Registriert: Dezember 2006
Ort: 2380 Ravels
hallo ,

ist dar jemand die bilder hatte von White Lowe velvet ?

vielen dank,


http://www.flandria-chinchillas.be/afbeeldingen/wp92eda665.png
 Thema: besonderes Standard
besonderes Standard [message #55471] Fr, 14 November 2008 14:36
Danie

Administrator

Beiträge: 12070
Registriert: Februar 2006
Ort: Steinkirchen
Hallo zusammen,

heute möchten wir euch einmal "Black Jack" zeigen.

index.php?t=getfile&id=10984&private=0

Hier wurde bereits über ihn berichtet, nun ein paar Details.

Er stammt aus der Zucht O. Petersen. Seine Eltern sind reines Standard und Black Velvet.

Zunächst nahm ich an, dass dieser Fleck nur zweifarbig sein würde (eine Mutation von Black Velvet), doch irrtum.

Er ist ein dunkles Standard mit einem noch dunkleren Standard-Fleck. Er hat ein sehr breites Band, welches in dem dunklen Fleck deutlich schmaler, aber dennoch deutlich sichtbar vorhanden ist.

index.php?t=getfile&id=10985&private=0

Für eine Standard-Zucht wäre e<s eine Fehlfarbe, für die Mutationszucht nicht ganz uninteressant, ob sich dieser Fleck bzw. diese Eigenschaft der unterschiedlichen Bandbreite / Spitzenfärbung vererbt (und wenn ja, wie) oder ob es nur ein einmaliger Zufall in der Ausprägung war.

Die wird sich hoffentlich in den kommenden Jahren zeigen.

  • Anhang: bj.jpg
    (Größe: 34.21KB, 2922 mal heruntergeladen)

  • Anhang: pust.jpg
    (Größe: 33.16KB, 2678 mal heruntergeladen)


Lieber Gruß
Danie

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 Thema: Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Farbfragen"!
Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Farbfragen"! [message #54576] Fr, 17 Oktober 2008 13:12
Nina ist gerade offline  Nina

Administrator

Beiträge: 2108
Registriert: Februar 2006
Ort: Boxberg

Hallo liebe Forumsnutzer,

viele Antworten auf eure Fragen zu diesem Thema gibt es bestimmt schon:

1. auf der HomePage, zu der dieses Forum hier gehört, der Chinchilla InfoSeite
-> eine Stichwortsuche ist mit der Suche auf der Seite möglich, bitte schaue dort, ob du bereits deine gesuchte Antwort findest.

Beispielbilder und weitere Informationen zu den verschiedenen Farben findest du auch in der Chinchilla Farbliste.


2. in den bisherigen Beiträgen dieses Bereiches
Bitte schaue zuerst einmal nach, ob du dort fündig wirst. Benutze bitte dazu auch die Suche des Forums
-> Wenn du nicht fündig wirst, kannst du natürlich deine Frage einstellen.

Sollten hier Fragen aufkommen, zu dem es im Forum (Archiv) bereits Antworten gibt, so darf jeder Nutzer natürlich auf diese Themen verlinken.

Viel Spaß im Forum!
 Thema: Genetische Kodierung in Frankreich
Genetische Kodierung in Frankreich [message #52052] Di, 02 September 2008 20:31
Sandra.W ist gerade offline  Sandra.W

Beiträge: 53
Registriert: September 2007
Ort: Lothringen, Frankreich

Wie gesagt auf ein anderes Thema, môchte ich Ihnen die franz. genetische Kodierung geben. Die war mir vor kurzem noch unbekannt (ich benutzte die Kode von chinchilla farbindex, aber diese Kodierung ist eigentlich nicht "sprechend", nâmlich die "xx" die benutzt werden).

Vielleicht kennt ihr diese Kodierung schon, aber es wurde von franz. Zûchtern zusammengefasst. Um ehrlich zu sein, ist mir diese Kodierung unklar, vielleicht kônnt ihr das besser verstehen:

Ein Standard hat diese Kode: pw/pw - pw/pw
Beige hetero: Pw/pw – pw/pw
Beige homo: Pw/pw - Pw/pw
Silberschecke: Wl/pw – pw/pw
Black velvet: Bl/pw - pw/pw
Violett: v/v - pw/pw
Pink weiss: Wl/Pw - Pw/pw
Beige hetero saphir Träger: Pw/pw - s/pw
 Thema: könnt ihr mir da helfen?
könnt ihr mir da helfen? [message #48470] Mo, 16 Juni 2008 18:40
sweetsuger ist gerade offline  sweetsuger

Beiträge: 19
Registriert: Juni 2008

habe ein kleines baby zuhause die kleine ist recht dunkel zeige euch mal aktuelle bilder von heute
die mama ist pastell ebony dunkel und der papa standart
die eltern der mama sind blond scheke und homo ebony
und vom papa standart

was könnte sie sein

liebe grüsse claudia


Edit (DasNinchen): Bilder gelöscht, da zu groß. Bitte auch
hier nachlesen, verkleinern und neu einstellen. Danke !
 Thema: Blue Slate
Blue Slate [message #39133] So, 30 September 2007 20:41
Chinworld ist gerade offline  Chinworld

Beiträge: 40
Registriert: Juli 2007
Ort: Würzburg
Hallo Ihrs,

ich suche noch Blue Slate Chinchillas, weiss zufällig wer jemanden der diese hat oder Züchtet ausser Lehmann ?

MFG
Alex


http://chinchilla-world.de/Banner/chinbanner1.5.png
 Thema: Übersicht Chinchillafarben
Übersicht Chinchillafarben [message #32243] Mo, 04 Juni 2007 13:09
Danie

Administrator

Beiträge: 12070
Registriert: Februar 2006
Ort: Steinkirchen
Eine Übersicht über die Chinchillafarben gibt es auf der

http://www.chinchilla-farben.de


Lieber Gruß
Danie

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Forum: Nice to know - Rechtliches
 Thema: Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines Züchters
Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines Züchters [message #47691] Mo, 19 Mai 2008 17:58
rarichter ist gerade offline  rarichter

Beiträge: 12
Registriert: April 2008
Ort: Dossenheim
Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines Züchters

Erste Voraussetzung für das Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufes ist eine bestimmte Parteienkonstellation: Ein Unternehmer verkauft eine Sache an einen Verbraucher. In diesem Fall sieht das Gesetz den Unternehmer durch seine Erfahrung und Marktmacht im Vorteil und schränkt daher die Vertragsfreiheit zum Schutz des Käufers ein.

Ein Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Als Unternehmer gilt jede Person oder Gesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt Leistungen anbietet. Auf die Eintragung im Handelsregister kommt es nicht an. Unter diesen Begriff des Unternehmers fallen vor allem Tierhändler, Züchter als Gewerbetreibende oder als Landwirte, Ausbilder oder Stallbetreiber. Wann allerdings ein Hobbyzüchter zum Unternehmer wird, ist nach wie vor unklar.

Zwar hat Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZR 173/05) am 29.03.2006 in einem Fall zum Pferdekauf zur Frage der Unternehmereigenschaft Stellung genommen und festgestellt, „Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.“ Eine wirkliche Klärung ist damit aber noch nicht erreicht.

Die Unternehmereigenschaft ist zu bejahen, wenn die Person in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies setzt ein planmäßiges Anbieten von Leistungen am Markt auf Dauer und gegen Entgelt voraus. Auch eine nebenberufliche Tätigkeit wird hiervon erfasst.

Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben.

Wann eine Tätigkeit „planmäßig und auf Dauer angelegt“ betrieben wird, lässt sich aber nicht nur aufgrund fester Kriterien (Dauer mindestens ein Jahr oder mindestens 10 Geschäftsabschlüsse pro Jahr getätigt werden müssen o. ä.) entscheiden.

Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben. Wann eine Tätigkeit „planmäßig und auf Dauer angelegt“ betrieben wird, lässt sich aber nicht nur aufgrund fester Kriterien (Dauer mindestens ein Jahr oder mindestens 10 Geschäftsabschlüsse pro Jahr oder Ähnliches) entscheiden. Auf der anderen Seite steht die nur gelegentliche Betätigung, also der Hobby- und Gelegenheitszüchter.

Bei einmaligen, beziehungsweise gelegentlichen Handlungen erreicht man noch nicht die Teilnahme am Wirtschaftsleben, die es rechtfertigt, den Züchter als Unternehmer anzusehen (so auch LG Braunschweig, 4 O 118/04, Urteil vom 26.03.2004). Dagegen genügt es, wenn über einen Zeitraum von 15 Jahren immer wieder Pferde veräußert werden (OLG Köln, 11 U 23/07, Urteil vom 08.08.2007). Hier hatte der Verkäufer allerdings in größerem Umfange Pferde im Internet und in Zeitschriften angeboten und Kleintiere sowie Kutschen- und Reitzubehör veräußert.

Hier entscheiden die Umstände des Einzelfalles. Ausschlaggebend ist, ob durch regelmäßige, und/oder wiederholte Zucht, eine auf Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und ob ein organisatorischer Mindestaufwand betrieben wird. Unter dem Gesichtspunkt des für die Anwendung der Verbraucherschutzbestimmungen maßgebenden Schutzbedürfnisses des Verbrauchers ist maßgebend, ob der Verkäufer am Markt nach seinem gesamten Erscheinungsbild als Unternehmer auftritt. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang des Zuchtbetriebs und der Verkaufstätigkeit an. Je mehr Zuchttiere der Züchter hat, je häufiger Nachkommen geboren und verkauft werden und so ein größerer organisatorischer Aufwand entsteht, desto eher ist er Unternehmer. Natürlich muss man auch nach der Art der gezüchteten Tiere unterscheiden. Kaninchen haben nun einmal viel mehr Nachkommen als Pferde. Das muss bei der Betrachtung berücksichtigt werden.

Das Tierschutzrecht definiert für einige Tierarten, dass bei der Haltung einer bestimmten Anzahl (je nach Tierart) fortpflanzungsfähiger Tiere oder von Würfen pro Jahr in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist. Ob diese Definition aus dem Tierschutzrecht allerdings auf das Kaufrecht übertragen werden kann, oder nur als Indiz gilt, ist bislang nicht obergerichtlich entschieden.

„Gegen Entgelt“ ist die Zucht immer dann, wenn die Jungtiere nicht verschenkt, sondern verkauft werden, wobei einzelne Verschenkungen noch nicht zur Unentgeltlichkeit des gesamten Zuchtbetriebs führen. Ob mit den Einnahmen auch ein Gewinn erzielt wird, Verluste reduziert werden oder ein Gewinn zumindest beabsichtigt ist, hat für die Entgeltlichkeit der Tätigkeit dagegen keine Bedeutung.

Auch das Merkmal des „Auftretens am Markt“ wird im Allgemeinen vorliegen, denn hier geht es ja gerade um die Fälle, in denen die Zucht nicht als Selbstzweck und zur Vergrößerung der eigenen Herde betrieben wird, sondern in denen die Tiere - grundsätzlich an jedermann - verkauft werden sollen, so dass insofern auch der nebenberufliche oder Hobbyzüchter als Anbieter auf dem „Tiermarkt“ auftritt. Dieses Merkmal kann der Züchter aber selbst beeinflussen. Zwar ist die Unternehmereigenschaft in erster Linie nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Wer als kleiner Züchter aber groß als „Zuchtbetrieb Schulze“ in Zeitschriften und im Internet auftritt, entsprechende Werbung macht und sich auch sonst wie ein normaler Geschäftsmann aufführt, wirkt nach außen eher wie ein Unternehmer als derjenige, der nur von Mundpropaganda lebt und bei den Verkäufen wie ein Privatmann auftritt.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass die meisten Versicherungsverträge nur private Risiken abdecken, ein als Unternehmer eingestufter Züchter jedoch – wie bei der Tierhalterhaftpflicht – eine betriebliche Versicherung benötigt!

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Rechtsanwalt Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619
Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510
Internet: www.reitrecht.de

[Aktualisiert am: Di, 23 Juni 2009 15:30]


Frank Richter
Rechtsanwalt und Mediator

- insb. Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Internetrecht -

richterrecht.com
 Thema: Der Jungtierverkauf durch den Gelegenheitszüchter
Der Jungtierverkauf durch den Gelegenheitszüchter [message #47690] Mo, 19 Mai 2008 17:53
rarichter ist gerade offline  rarichter

Beiträge: 12
Registriert: April 2008
Ort: Dossenheim
Der Jungtierverkauf durch den Gelegenheitszüchter

Der vorliegende Beitrag befasst sich im wesentlichen mit dem Problem, vor dem nach Einführung des neuen Schuldrechts jeder Hobbyzüchter stehen dürfte:

Wofür haftet man?

Diese Frage ist leider nicht mit einem Satz zu beantworten.

Die Haftung des Tierverkäufers – ob Händler oder privater Züchter – ist sehr varianten- und umfangreich, die Rechte des Käufers entsprechend vielgestaltig.
Woran der Verkäufer eines Jungtieres denken sollte…
Vorab: Es ist nicht nur ein gut gemeinter Rat, sondern ein unbedingtes Muss für den privaten Tierverkäufer, einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen. Hier kommt es dann darauf an, die zutreffende Formulierung für den Ausschluss möglicher Ansprüche des Käufers auf Grund der Mängelhaftung des Verkäufers zu finden. Es reicht eben nicht aus, lediglich die Formel zu verwenden: „Gekauft wie besehen“. Bei einer solchen Regelung hat der Käufer dann weiterhin die Möglichkeit, Ansprüche wegen versteckter Mängel geltend zu machen, die bei einer oberflächlichen Besichtigung nicht erkennbar waren. Es empfiehlt sich daher in etwa wie folgt zu formulieren: „Das Tier wird verkauft unter Ausschluss jedweder Mängelhaftung einschließlich möglicher versteckter Mängel, unabhängig davon, ob derartige Mängel zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses oder aber zum Zeitpunkt der Ablieferung vorliegen.“
Die rechtliche Ausgangslage:

Rechtsmängel sind bei Tieren kein besonderes Problem, schon alleine wegen der Seltenheit dieser Fallkonstellation.

Der Sachmangel.

Nach dem neuen Recht ist das gekaufte Tier frei von Sachmängeln zu liefern (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das ist dann der Fall, wenn das Tier beim Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat, oder wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag zum Beispiel das Tier ist „gesund“, „zuchttauglich“, „verladefromm“, dann sind darin Beschaffenheits- bzw. Verwendungsvereinbarungen zu sehen, die das Tier bei Nichtvorliegen mangelhaft machen.

Sofern keine Vereinbarungen über die Beschaffenheit oder die beabsichtigte Verwendung des Tieres getroffen worden sind, ist die „gewöhnliche Verwendung“ bzw. die „Beschaffenheit bei Sachen der gleichen Art“ maßgeblich.

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Erheblichkeitsgrenze für die Berücksichtigung eines Mangels entfallen ist. Nach dem alten Recht berechtigt eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Nach dem neuen Recht soll der Käufer die Möglichkeit haben, schon bei geringfügigen Mängeln Ansprüche geltend zu machen. Die Interessen des Verkäufers werden dadurch gewahrt, dass der Käufer bei geringfügigen Mängeln nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern lediglich mindern kann.

Ein Sachmangel ist dann gegeben, wenn eine der Partei ihre Verpflichtung aus § 433 I S.2 BGB nicht vertragsgemäß erfüllt.
Die Freiheit von Sachmängeln beurteilt sich nach § 434 BGB :
Bei Vorliegen einer ausdrücklichen oder konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung (keiner bloßen „Anpreisung“) über Zustand und konkrete Eigenschaften der Kaufsache kommt es auf die Eignung zum vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck, bei Fehlen einer Beschaffenheitsvereinbarung auf die Eignung für den gewöhnlichen (allgemein üblichen) Verwendungszweck an.

Öffentliche Werbeaussagen des Verkäufers, des Züchters oder Dritter erweitern die Sollbeschaffenheit der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung um solche, die an sich nicht zu einer derartigen Beschaffenheit gehören, wenn der Verkäufer diese Aussagen kannte oder kennen musste.

Folgen von Mängeln der Kaufsache.

Der Sachmangel muss bei Gefahrübergang, also mit der Übergabe des Tieres oder der Versendung auf Verlangen des Käufers, vorliegen.

Treten Mängel vor dem Gefahrübergang auf, richtet sich alles Weitere nach § 311a BGB. Der Verkäufer haftet dann nur auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, wenn er ohne Verschulden nichts von dem Mangel wusste.

Wird nach dem Gefahrübergang wegen eines Mangels gestritten sind die §§ 434 ff BGB einschlägig.

Diese regeln, dass der Käufer zuerst dem Verkäufer die Chance geben muss den Mangel zu beheben. Ansonsten verliert er alle Ansprüche gegen den Verkäufer.

Hierdurch wird das Primat der Vertragserfüllung eingeführt, die Durchführung des Vertrags ist vorrangiges Ziel des Gesetzes. Dies wird erreicht durch ein Stufenverhältnis für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB.

Erste Stufe ist immer die Nacherfüllung.

Die erste Stufe ist die Nacherfüllung. Dies geschieht in Form der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gem. §§ 437 Nr.1, 439 Abs. 1 BGB, wobei der Käufer wählen kann, welche Möglichkeit für ihn günstiger ist.
Der Verkäufer kann die Art der Nacherfüllung nur ablehnen, falls sie für ihn unzumutbar ist, schließlich trägt der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung.

Als Nacherfüllung kann der Käufer entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien (Ersatz-)Tieres verlangen. Die Forderung, ein mangelfreies (Ersatz-)Tier zu liefern, ist beim Tierkauf in der Praxis von untergeordneter Bedeutung, insbesondere wenn das Tier nicht allein nach rein äußerlichen Kriterien wie Größe, Farbe, Alter und Geschlecht gekauft werden. Andererseits kann es sinnvoll sein, dem Verkäufer etwa dann die Möglichkeit der Mangelbehebung einzuräumen, wenn eine akute Erkrankung oder ein behebbarer Ausbildungsmangel vorliegt. Den gesamten Aufwand im Rahmen der Nacherfüllung, wie zum Beispiel Transport des Tieres in eine Tierklinik oder zu einem Ausbilder, Tierarztkosten und die Unterhaltung während der Dauer der Nachbesserung hat der Verkäufer zu tragen. Bei chronischen Krankheiten dürfte eine Mängelbeseitigung allerdings nicht möglich sein, diese sind meist nicht zu heilen, eine existierende degenerative Veränderung kann in vielen Fällen nicht beseitigt werden.

Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Die zweite Stufe kann dann Rücktritt oder Minderung sein. Zusätzlich oder daneben ist auch ein Schadensersatzanspruch, insbesondere hinsichtlich des Mangelschadens wie zum Beispiel des entgangenen Gewinns denkbar.
Hier ist darauf zu achten, dass das Wahlrecht - Rücktritt oder Minderung - nur einmal ausgeübt werden kann. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.

Im Fall des Rücktrittes ist das Tier Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Im Fall der Minderung ist zunächst festzustellen, wie hoch der Minderwert des Hundes ist. Als Minderwert wird die Differenz zwischen dem Pferd ohne den Mangel und mit dem Mangel angesehen. Im Zweifel wird ein Sachverständiger die Wertfeststellung treffen müssen.

Die Rücktrittsvoraussetzungen im Einzelnen:
- Kein vollkommen unerheblicher Mangel
- angemessene Frist zur Nacherfüllung
- zwei fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche
- Unmöglichkeit der Nacherfüllung
- ernsthafte, endgültig Verweigerung des Verkäufers, oder
- besondere Umstände, insb. Unzumutbarkeit oder Interessenwegfall auf Grund Verzugs

Für die Minderung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Rücktritt.
Gegebenenfalls besteht ein Rückzahlungsanspruch des bereits gezahlten Kaufpreises.

Bei einer Minderung auf Null muss der Käufer die Kaufsache allerdings zurückgeben.

Als Schadensersatzvoraussetzungen sind zu nennen:
- angemessene Frist zur Nacherfüllung oder deren Entbehrlichkeit
- Verschulden des Verkäufers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

Bei Unmöglichkeit der Leistung und der Nacherfüllung bleibt dem Käufer nur der Schadensersatz, nun allerdings ohne Fristsetzung.

Dem Käufer steht in der Regel ein Schadenersatzanspruch zu, auch ohne eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt zu haben. Nach der Konzeption des neuen Schuldrechts ist die Nachlieferung bei einem im Falle eines Jungtierkaufs vorliegenden Stückkauf nicht schlechthin unmöglich. Die Nacherfüllung ist möglich, soweit es sich um vertretbare Sachen handelt und die nachgelieferte Sache wirtschaftlich der ursprünglich geschuldeten entspricht. Bei dem Kauf eines Tieres liegt ein solcher Fall aber in der Regel nicht vor. Das Leistungsinteresse des Käufers kann meist nicht durch Nachlieferung eines gleichartigen, die gleichen wesentlichen Merkmale aufweisenden Tieres erfüllt werden, da sich zwei Tiere niemals so sehr gleichen können und es bei der Kaufentscheidung auch auf die Abstimmung zwischen Mensch und Tier aus Sicht des Käufers ankommen kann. Dies kann weder der Verkäufer noch ein Gericht anstelle des Käufers entscheiden.

Wird Schadensersatz verlangt gibt es mehrere Möglichkeiten.
Zunächst ist der sogenannte „kleine Schadensersatz“, bei dem das Tier beim Käufer bleibt, dieser aber zusätzlich Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens erhält, möglich.
Alternativ kann aber auch der sogenannte „große Schadensersatz“ geltend gemacht werden. Hier verzichtet der Käufer auf die Leistung, statt der Leistung bekommt er umfassenden Schadensersatz, dies jedoch nur bei einem erheblichem Mangel.

Vergebliche Aufwendungen.

Anstelle des Schadensersatzes kann der Käufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wer also zum Beispiel ein krankes Tier in Kenntnis des Vorliegens dieser Erkrankung erwirbt und es anschließend behandeln lässt, der kann, falls das Tier weitere Mängel hat, von dem Vertrag zurückzutreten und neben der Erstattung des Kaufpreises auch die Erstattung der Behandlungskosten verlangen.

Wenn das Tier an einer ansteckenden Erkrankung leidet und beim Käufer andere Tiere angesteckt hat, dann wird der in der Ansteckung weiterer Tiere liegende sogenannte Mangelfolgeschaden durch den Schadensersatzanspruch abgedeckt. Der Ersatz des Mangelfolgeschadens ist eigentlich kein Gewährleistungsrecht und unabhängig vom eventuellem Gelingen der Nacherfüllung.

Der Verzugsschaden bei Verzug mit der Nacherfüllung kann ebenfalls als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden – auch wenn er auch ohne Mangel eingetreten wäre.

Vertretenmüssen.

Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist allerdings, dass der Verkäufer die Pflichtverletzung, die zu Rücktritt oder Minderung berechtigt, zu vertreten hat. Zu vertreten haben bedeutet, dass der Verkäufer die Mangelhaftigkeit des Tieres zumindest fahrlässig verursacht haben muss. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer von den Mängeln keine Kenntnis hatte. Ein Verkäufer, der ein Jungtier aus bester Zucht in gutem Glauben als brauchbar verkauft hat, haftet dem Käufer zwar falls das Tier krank ist und muss das Tier unter Umständen zurücknehmen bzw. einen Minderungsanspruch gegen sich gelten lassen, er haftet allerdings nicht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Käufers, da er die Unbrauchbarkeit des Tieres nicht schuldhaft verschwiegen hat.

Der Verkäufer ist beweisbelastet dafür, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Interessant für den Käufer ist die Garantiehaftung. Hat der Verkäufer eine Garantie übernommen, haftet er verschuldensunabhängig für alle Folgen fehlender garantierter Eigenschaften.

Haftungsausschlüsse.

Der Verkäufer haftet zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Tieres, bei arglistigem Verschweigen sogar drei Jahre ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Käufers vom Mangel, höchstens aber zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs.
Abweichende Vereinbarungen sind außer für Vorsatz und Arglist möglich, Einschränkungen gelten aber beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf, der bei der hier zu besprechenden Thematik aber nicht von Interesse ist. Ein Privatmann als Verkäufer kann die Verjährung bis zum Ausschluss der Verjährung verkürzen.

Vorgedruckte Verträge – auch Muster aus Zeitschriften – gelten nach ständiger Rechtsprechung des BGH immer als AGB, auch wenn der Verwender sich die Mühe gemacht hat, den Vertrag abzuschreiben. Durch sie kann daher die Haftung auch unter Privaten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies geht nur durch einen individuellen Vertrag.

Sämtliche vorstehende Ausführungen gelten dann nicht, wenn der Käufer vor dem Kauf Kenntnis von den Mängeln hatte. Dann kann er aus diesen Mängeln keine Ansprüche ableiten, wohl aber aus anderen Mängeln.

Wenn der Verkäufer arglistig war, also einen ihm bekannten Mangel bewusst verschwiegen hat, dann haftet er in jedem Fall und ein eventuell vereinbarter Gewährleistungsausschluss bleibt wirkungslos.

Ein Haftungsausschluss ist möglich, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Gleiches gilt bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder die Garantie für eine Eigenschaft übernommen.

Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs sind die meisten einschlägigen Vorschriften weitgehend dispositiv. Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind lediglich Garantieeinschränkung und Vorsatzfreizeichnung.

Konsequenzen der Gesetzesänderung für die Gestaltung von Verträgen:

Folgen für den Tierhandel.

Der Tierhandel muss sich auf die Situation einstellen und neue Wege gehen, um Gewährleistungsrisiken angemessen zu reduzieren beziehungsweise zu verteilen und Unklarheiten zu vermeiden. Dabei wird der professionellen Gestaltung des schriftlichen Kaufvertrages größere Bedeutung zukommen als bisher und der Zustand des Tieres bei der Übergabe wird sorgfältiger dokumentiert werden müssen.

Was bisher nur aus anderen Rechtsgebieten bekannt ist, wird sicherlich nun auch im Tierhandel Einzug halten. Das von Verkäufer und Käufer unterschriebene Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand des Tieres zum Zeitpunkt der Übergabe. Wenn das Tier nämlich nachweislich zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war, ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Das Übergabeprotokoll hat hier erheblichen Beweiswert.

Es ist bei der Vertragsabfassung unbedingt darauf zu achten, dass alle Absprachen vollständig schriftlich fixiert werden und keine mündlichen Nebenabreden getroffen werden.

Der Verkäufer muss alle Mängel und Eigenarten des Tieres dokumentieren, Zurückhaltung bei Beschreibungen und Werbeaussagen üben und Erwartungen des Käufers beachten da sie den vertraglich vorausgesetzten Zweck bestimmen.

Eine sorgfältige Ankaufs- und/oder Verkaufsuntersuchung nebst vollständiger Dokumentation im Attest sollte selbstverständlich sein.

Die Untersuchung kann als aufschiebende Bedingung für den Kauf vereinbart und die Kostentragung der Untersuchung geregelt werden.

Alles, was vertraglich fixiert ist kann später den Ausgang eines Prozesses beeinflussen. Da Zeugen oft unsicher in ihrer Wahrnehmung und Erinnerung und Sachverständigengutachten immer kostspielig sind gilt es alles zu unternehmen, um diese zwei nachteiligen Beweismittel überflüssig zu machen, wohl wissend, das dies selten gelingen kann.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auch nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

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[Aktualisiert am: Di, 23 Juni 2009 15:31]


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 Thema: Vom Sinn eines Schutzvertrages
Vom Sinn eines Schutzvertrages [message #46833] Di, 22 April 2008 15:46
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Vom Sinn eines Schutzvertrages

Viele Tiereigentümer sind aus den unterschiedlichsten Gründen gezwungen, ihr Tier wegzugeben. Oft besteht der Wunsch, dass es dem Liebling in der Fremde ebenso gut gehen möge, wie „daheim“. Daher versuchen viele Verkäufer, diesen Wunsch in Vertragsform zu gießen. So hofft man, das Wohlergehen des Lieblings notfalls gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Bestrebungen sind allerdings nur teilweise und auf Umwegen zu erreichen.

Das Mittel der Wahl ist der sogenannte Schutzvertrag.

Der normale Schutzvertrag besteht aus 2 Komponenten. Zunächst werden Pflichten des Käufers festgelegt. Diese können in Verhaltensregeln (dem Pferd viel Koppelgang ermöglichen, regelmäßige Tierarztuntersuchungen), Gebrauchsbeschränkungen (den Hund nicht ganzjährig als Freiland-Wachhund einzusetzen) oder Unterlassungsgeboten (das Pferd nicht mit Hafer zu füttern ) bestehen. Hier sind der Phantasie der Vertragsparteien keine Grenzen gesetzt.

Einen weiteren Schutz soll ein Vorkaufsrecht bieten. So will der Verkäufer sein Mitspracherecht erhalten, wenn das Tier verkauft werden soll. Denn bei einem Weiterverkauf erlöschen die zwischen Verkäufer und Käufer bindenden Absprachen aus dem Schutzvertrag.

Solange also das Tier nicht verkauft werden soll bleibt nur Erstere als Ansatzpunkt.

Direkt kann der Verkäufer die Regelbefolgung nicht erzwingen. Wenn der Käufer jedoch gegen die Regeln verstößt, hat der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch. Diesen zu beziffern, so dass es dem Käufer weh tut, mithin der Sicherungszweck durch finanziellen Druck erreicht werden kann, ist jedoch nahezu unmöglich. Welchen Schaden soll der Verkäufer denn haben, wenn ein Tier, dass ehemals ihm gehörte, falsch gefüttert wird?

Deswegen braucht jeder Schutzvertrag noch Vertragsstrafenklauseln zur Absicherung. So verspricht der Käufer für die Verletzung von vertraglichen Schutzpflichten die Zahlung einer bestimmten Summe. Tritt nun eine Pflichtverletzung ein, muss der Käufer diesen Betrag an den Verkäufer zahlen. Um dies zu vermeiden wird der Käufer sich wohl an die Schutzregeln halten.

So sichert eine Vertragsstrafe indirekt die Zweckerreichung ab.

Damit dieser Idealfall aber eintreten kann, sollte man sich den Vertrag von kompetenter Seite erstellen lassen, denn der Teufel steckt wie immer im Detail.

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 Thema: Der BGH zur Tierhaltung in Mietwohnung
Der BGH zur Tierhaltung in Mietwohnung [message #46831] Di, 22 April 2008 15:42
rarichter ist gerade offline  rarichter

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Der BGH zur Tierhaltung in Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 340/06 - über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters“. Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 23.05.2006, 10 C 52/06, hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht Krefeld, Urteil vom 8.11.2006, 2 S 46/06, hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

Der BGH hat nun entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was unentschieden bleiben konnte, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.

Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.

Damit ist die Anschaffung von Hunden oder Katzen nicht automatisch möglich geworden. Vielmehr müssen Mieter, die nun keine wirksame Regelung über die Tierhaltung mehr haben, mit dem Vermieter über die Anschaffung größerer Haustiere verhandeln.

Die Haltung von Hunden oder Katzen ist auch in Zukunft von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Dieser muss nun aber eine stichhaltige Begründung liefern.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

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[Aktualisiert am: Do, 07 Februar 2013 14:57]


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 Thema: Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen
Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen [message #46830] Di, 22 April 2008 15:40
rarichter ist gerade offline  rarichter

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Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen

Eine Hundezüchterin aus Schweden muss an eine lesbische Frau ein Schmerzensgeld zahlen, weil sie ihr einen Welpen nicht verkaufen wollte. Die Züchterin wurde rechtskräftig zur Zahlung von umgerechnet 2100,00 Euro verurteilt.

Die Frau wollte einen jungen Hund kaufen, der per Inserat angebotenen worden war. Als aber der Züchterin klar wurde, dass die potenzielle Käuferin mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf und erklärte das lesbische Paar für ungeeignet zur Hundehaltung.

Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen Ombudsmann gegen sexuell bedingte Diskriminierung an, der den Fall vor Gericht brachte.

Auch nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre so etwas möglich. Denn auch das deutsche Gesetz greift in nahezu allen Lebensbereichen, auch beim Tierkauf, ein. Bei der Ablehnung eines Kaufinteressenten sollte dies beachtet werden.

Das Gesetz bringt einen sehr viel weiter reichenden Diskriminierungsschutz als das bisher geltende Recht. Dieser Schutz gilt hinsichtlich Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht.

Fühlt sich jemand benachteiligt und macht er eine Benachteiligung glaubhaft, muss der, dem die Diskriminierung vorgeworfen wird, beweisen, dass eine Diskriminierung i. S. d. Gesetzes nicht vorliegt, diese so genannte Beweislastumkehr bringt daher erhebliche Gefahren mit sich.

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Frank Richter, Dossenheim
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[Aktualisiert am: Do, 07 Februar 2013 14:57]


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 Thema: Wann ist eine Nagerzucht genehmigungspflichtig?
Wann ist eine Nagerzucht genehmigungspflichtig? [message #46821] Di, 22 April 2008 14:42
rarichter ist gerade offline  rarichter

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Wann ist eine Nagerzucht genehmigungspflichtig?

Wer gewerbsmäßig Nager züchtet oder mit Nagern handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist im § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG aber nicht.

Bei dem Stichwort „gewerbsmäßige Tierzucht“ schießen einem Bilder von Massenhaltung und „Ausschussproduktion“ durch den Kopf – doch weit gefehlt. Der Gesetzgeber meinte etwas ganz anderes.

Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass einer bestimmten Mindestanzahl Jungtiere pro Jahr – 100 als Heimtiere bei Kaninchen und Chinchillas, 100 bei Meerschweinchen, 300 bei Mäusen, Hamstern, Ratten und Gerbils – nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000 in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist.

Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts.

Wenn ein wechselnd großer Tierbestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Züchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Zucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98.

Tierzucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassetieren, die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben.

Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen

Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben.

Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Im übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Zucht vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000.-- belegt werden.

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Forum: Eure Käfige
 Thema: Papageienkäfig
Papageienkäfig [message #88492] Mi, 19 Februar 2014 22:16
Calimia ist gerade offline  Calimia

Beiträge: 8
Registriert: Januar 2014
Ort: Dresden
hallo an alle Wink

ich hab mir mal die bilder hier durchgesehn und muss wirklich sagen: super! jetzt bekomme ich allerdings ein schlechtes gewissen, weil ich die süßen in einem für nager umgebastelten papageien-metallkäfig halte.

natürlich habe ich einige holzelemente drin,z.b. 2 äste, aber bei weitem nicht so beeindruckend wie die hier eingestellten Shocked maße sind 150x90x60 ... ist er zu klein für 3 tiere? dazu kommen natürlich die 5 stunden auslauf täglich Wink
 Thema: Unsere Chin-Voliere
Unsere Chin-Voliere [message #87987] Di, 24 September 2013 14:34
Rinana ist gerade offline  Rinana

Beiträge: 38
Registriert: Juni 2013
Ort: Bad Münstereifel
Ihr Lieben,

endlich schaffe ich es auch einmal, unsere Voliere zu präsentieren. Sie ist 2,20m hoch, 1,20m breit und 80cm tief.

Früher hat unser Streifenhörnchen darin gewohnt, es war ziemlich viel Arbeit, die Voli Chin-gerecht umzubauen. Confused

Aber es hat sich gelohnt!

http://up.picr.de/15947971yo.jpg

Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass das Foto von der Voli VOR Einzug der Jungs entstanden ist...

Mittlerweile sind die Holzraufen durch Metallraufen mit Abdeckung (also Sitzbrett) ersetzt worden... die Holzraufen haben gerade mal zwei Nächte durrchgehalten... Rolling Eyes

Und unten rechts ist mittlerweile auch ein Laufteller angebracht.

[Aktualisiert am: Di, 24 September 2013 14:46]


Viele Grüße von Sancho, Pancho, Gonzales und Rina aus der Eifel!
 Thema: Unser Chinchilla Käfig, Marke Eigenbau
Unser Chinchilla Käfig, Marke Eigenbau [message #85492] Mo, 04 Juni 2012 13:13
Silencer2010 ist gerade offline  Silencer2010

Beiträge: 2
Registriert: Oktober 2010
Ort: Duisburg
Hi Leute !!

Hier wollen wir dann auch einmal unseren Käfig präsentieren. Wir haben ihn Anfang des Jahres selbst konstruiert und zusammengebaut.

Leider müssen wir diesen jetzt abgeben (samt Chinchilas) - Vermitteln darf man aber nicht?

Dennoch einmal hier der Käfig.. Wow

nachdem uns die meisten Käfige zu klein waren oer auch zu unpraktikabel, haben wir uns einfach selbst einen gebaut. Der Käfig ist aus Holz, alle Ecken wurden mit Aluminiumschienen geschützt, die Bodenplatte ist durch eine dünne Edelstahlplatte geschützt. Oben in der Mitte gibt es zusätzlich zud en großen durchlässigen Türen noch eine Entlüftung (besonders für den Sommer)..

  • Anhang: IMGA0007.JPG
    (Größe: 3.51MB, 3092 mal heruntergeladen)

  • Anhang: IMGA0008.JPG
    (Größe: 3.42MB, 2695 mal heruntergeladen)

  • Anhang: IMGA0009.JPG
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  • Anhang: IMGA0010.JPG
    (Größe: 3.51MB, 2507 mal heruntergeladen)

  • Anhang: IMGA0016.JPG
    (Größe: 3.25MB, 2444 mal heruntergeladen)

 Thema: Wintervilla
Wintervilla [message #81036] Mo, 28 März 2011 07:27
jeheens ist gerade offline  jeheens

Beiträge: 101
Registriert: November 2009
Ort: Köln
Die Sommervilla findet ihr hier schon:
http://igc-forum.de/index.php?t=msg&th=11667&start=0 &rid=0&S=48b3ab0deabd5ffce2184d64af5cec84



Hier die Wintervilla von meinen 3 Hopplern:

[Aktualisiert am: Mo, 28 März 2011 07:29]


LG aus Köln,
Tina, Jini, Maja,
Mrs.Stannislava "Beany" Bean&
Fr.Dr.Pebbles"Peppi" Hagelzucker

-------
R.I.P.
Flora 26.5.09-09.02.10
 Thema: Hier mein ChinchKäfig
Hier mein ChinchKäfig [message #77443] Sa, 06 November 2010 11:13
sun-shine*** ist gerade offline  sun-shine***

Beiträge: 76
Registriert: August 2010
Ort: Nähe Passau
Hallo habe einen neuen Käfig . Bilder werden folgen

[Aktualisiert am: Sa, 06 November 2010 11:26]

 Thema: Hat jemand ein Käfig?
Hat jemand ein Käfig? [message #65260] Di, 15 September 2009 11:40
Jackie ist gerade offline  Jackie

Beiträge: 177
Registriert: Juli 2009
Ort: Achim bei Bremen
Huhu,

ich weiss nicht ob das hier reinpasst das Thema,aber ich suche für demnächst einen Käfig für 3 meiner Chins.

Hätte jmd. einen "über" oder weiss jmd. wer einen "über" hätte? Smile

Am besten wär ein Eckkäfig.

Vielen lieben Dank.


Liebe Grüße
Jacqueline
 Thema: SUCHE dringend Käfig!!!
SUCHE dringend Käfig!!! [message #62732] Mo, 22 Juni 2009 15:40
Kasia ist gerade offline  Kasia

Beiträge: 51
Registriert: September 2006
Ort: Dinslaken

Hallo zusammen,

vielleicht kann ja jemand von Euch helfen:

Vor etwa zwei Monaten war ich gezwungen, zwei meiner chinchillas, Bella und Maja abzugeben. Maja ist erwachsen geworden und hat sich leider zu einer extremen Zicke entwickelt, die zwei von meinen damals insgesamt 5 Chins dermaßen gejagt und gebissen hat, dass diese zum einen ziemlich schlimm aussahen und zum anderen so verschüchtert waren, dass sie kaum noch aus ihren Höhlen kamen...

Schweren Herzen habe ich mich entschlossen, Maja und auch Bella (die einzige, mit der sie sich gut versteht) abzugeben. Ich habe zwei sehr nette Mädels gefunden, die ein einsames Böcken hatten, das dringed Geselleschaft brauchte und dachte, ich hab ein gutes Zuhause gefunden. Wir stehen auch heute noch in kontakt...

Leider hat Maja jetzt, nach 2 Monaten angefangen das Böcken so zu attackieren, dass er total panisch ist. Die beiden wollen sie aber nicht hergeben, sondern wollen Bella und Maja alleine halten und dem Böcken andere Gesellschaft suchen.

Die beiden suchen dringend einen großen, geeigneten Käfig, wobei ich sie natürlich unterstütze! Leider sind beide zur Zeit knapp bei Kasse und ich kann leider auch nicht wirklich aushelfen...

Hat jemand aus der Nähe (Dinslaken, Duisburg) eventuell einen großen Käfig abzugeben?

Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
Kathrin

[Aktualisiert am: Mo, 22 Juni 2009 15:41]

 Thema: Zeigt her Eure Zuchtkäfige
Zeigt her Eure Zuchtkäfige [message #34437] Di, 10 Juli 2007 14:25
anika ist gerade offline  anika

Beiträge: 245
Registriert: Februar 2006
Ort: 25776 St. Annen

Hallo an alle,
ich werde wohl so in den nächsten paar Monaten ein, zwei, drei zusätzliche Käfige brauchen und bin nun schon mal am überlegen wie sie werden sollen. Meine anderen Käfige sind nämlich nicht unbedingt schön, eher zweckmäßig würde ich sagen. Es wäre also ganz lieb, wenn Ihr mir vielleicht mal Eure Zuchtkäfige mit Maßen zeigen würdet. Und was Ihr in denen so drin habt. Wahrscheinlich auch nichts anderes als ich Wink
viele Grüße
Anika


Viele Grüße
Anika

Forum: Verletzungen
 Thema: Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Krankheiten - Verletzungen"!
Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Krankheiten - Verletzungen"! [message #54637] So, 19 Oktober 2008 14:21
Nina ist gerade offline  Nina

Administrator

Beiträge: 2108
Registriert: Februar 2006
Ort: Boxberg

Hallo liebe Forumsnutzer,

viele Antworten auf eure Fragen zu diesem Thema gibt es bestimmt schon:

1. auf der HomePage, zu der dieses Forum hier gehört, der Chinchilla InfoSeite - Bereich Krankheiten
-> eine Stichwortsuche ist mit der Suche auf der Seite möglich, bitte schaue dort, ob du bereits deine gesuchte Antwort findest.

2. in den bisherigen Beiträgen dieses Bereiches
Bitte schaue zuerst einmal nach, ob du dort fündig wirst. Benutze bitte dazu auch die Suche des Forums
-> Wenn du nicht fündig wirst, kannst du natürlich deine Frage einstellen.

Sollten hier Fragen aufkommen, zu dem es im Forum (Archiv) bereits Antworten gibt, so darf jeder Nutzer natürlich auf diese Themen verlinken.

Viel Spaß im Forum!
 Thema: Therapievorschläge und Medikation
icon4.gif  Therapievorschläge und Medikation [message #28676] So, 25 März 2007 17:39
IGC Foren-Team ist gerade offline  IGC Foren-Team

Moderator

Beiträge: 44
Registriert: April 2006

Therapievorschläge und Medikation

Für im Forum gegebene Therapievorschläge wird keine Haftung auf fachliche Richtigkeit sowie durch deren Anwendung entstandene mögliche Schäden übernommen! Nutzer handeln auf eigenes Risiko!

Bitte beachtet, dass generell keine Gabe von Medikamenten ohne umfangreiche Diagnose eines Tierarztes oder Tierheilpraktikers (je nach Zuständigkeit bzw. Behandlungsform) erfolgen sollte!

Wir möchten unsere Nutzer bitten, keine Therapievorschläge oder Therapiepläne in das Forum zu stellen, die keinen Aufruf zur persönlichen Absprache mit dem behandelnden Tierarzt oder Tierheilpraktiker enthalten!

Danke!
 Thema: Antwort auf "Gezerrtes, gequetschtes Gelenk"
Antwort auf "Gezerrtes, gequetschtes Gelenk" [message #16223] Do, 17 August 2006 13:00
EKCM

Beiträge: 11
Registriert: Juni 2006
Hallo Danie,

die Antwort des (Not) Tierarztes, na ja..... Ich hatte eine ähnliche Situation mit einer Heuraufe, in der ein Chin hängengeblieben war. Ich habe die offenen Hautareale desinfiziert und dann mit Betaisodona Lsg. behandelt(2xtgl). Das Beinchen wurde von dem Chin natürlich beim Laufen geschont, sie ist auch erst nach Tagen wieder auf das niedrigste Brett gehüpft. Aber es ist alles wieder abgeheilt und sie hat sich komplett erholt.
Solange keine Muskeln abgerissen und keine offenen Frakturen vorhanden sind, ist für mich eine konservative Behandlung angesagt.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Bitte halte uns auf dem Laufenden!

LG Andrea
Forum: Auslauf
 Thema: Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Auslauf"!
Hinweis: Info- und Archiv Links zu "Chinchilla - Auslauf"! [message #54577] Fr, 17 Oktober 2008 13:13
Nina ist gerade offline  Nina

Administrator

Beiträge: 2108
Registriert: Februar 2006
Ort: Boxberg

Hallo liebe Forumsnutzer,

viele Antworten auf eure Fragen zu diesem Thema gibt es bestimmt schon:

1. auf der HomePage, zu der dieses Forum hier gehört, der Chinchilla InfoSeite - Bereich Sicherer Auslauf
-> eine Stichwortsuche ist mit der Suche auf der Seite möglich, bitte schaue dort, ob du bereits deine gesuchte Antwort findest.

2. in den bisherigen Beiträgen dieses Bereiches
Bitte schaue zuerst einmal nach, ob du dort fündig wirst. Benutze bitte dazu auch die Suche des Forums
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Sollten hier Fragen aufkommen, zu dem es im Forum (Archiv) bereits Antworten gibt, so darf jeder Nutzer natürlich auf diese Themen verlinken.

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 Thema: Einrichtung im Chinchillazimmer?
Einrichtung im Chinchillazimmer? [message #36279] Fr, 03 August 2007 21:51
Arthur ist gerade offline  Arthur

Beiträge: 62
Registriert: Januar 2007
Ort: Bautzen
Hallo,
bald ziehen wir um,dann bekommen unsere Mäuse ein eigenes Zimmer.Haben extra ein Chinzimmer ins Haus eingeplant.Jetzt müssen wir sie nicht mehr fangen um sie rauszulassen.Der käfig steht in der Wohnstube und die Rückwand im Chinzimmer.jetzt meine Frage, hat jemand eine Idee wie man den Raum chingerecht
einrichtet?
Für Ideen bin ich sehr dankbar.Der Raum hat ca. 4m² und ist 2,80 m hoch.

danke George
 Thema: Fotos vom Auslauf
Fotos vom Auslauf [message #30684] Do, 03 Mai 2007 14:39
DieJenny ist gerade offline  DieJenny

Beiträge: 80
Registriert: Februar 2007
Ort: 44879 Bochum
Hallo ihr lieben!

Wir benötigen für die Aktualisierung der IGC-Homepage noch tolle Fotos vom Auslauf eurer Chins, wie sie rumtoben und springen können, was sie schon angeknabbert haben, Knabberschutz, wie sie sich in die engste Lücke quetschen etc....

Vielleicht habt ihr ja tolle Fotos die wir mit einbringen können?

Die Fotos sollten der Danie (surfmaus@gmx.net) geschickt werden und damit ich aber auch weiß, wie ich sie im Text beschreiben kann, wäre es super wenn ihr mir die Fotos auch mir mit per mail schicken könntet.
chinparadies@web.de

Freue mich auf Fotos,
liebe Grüße
Jenny


http://www.freepler.de/userdaten/62902859/bilder/banner_chinparadies.jpg
Forum: Shops und Privatanbieter etc. für Chinchilla Zubehör
 Thema: Laufräder
Laufräder [message #88890] So, 07 September 2014 00:11
udo01 ist gerade offline  udo01

Beiträge: 6
Registriert: September 2014
Ort: NRW
Hallo immer wieder nach brauchbaren großen Laufrädern gefragt wird

Da gibt es Nager sicher Laufräder von 28 bis 55cm
www.laufradschmiede.de
Gruß udo

 Thema: Chinchillakalender
icon10.gif  Chinchillakalender [message #88282] Mo, 25 November 2013 23:42
chinie ist gerade offline  chinie

Beiträge: 33
Registriert: Juli 2012
Ort: Hof
Hi Ihr Lieben,
wenn jemand noch einen schönen Chinchillakalender für 2014 sucht wird hier fündig:
ShopPress.com
Dort gibt es wirklich tolle Chinkalender. Kosten ca.25¤ Wow
Lg Marion


Liebe Grüße von
Marion♡Chinie♥Teddy♥Snowi♡Samy⭐




In Memorial
⭐mein Überfalles geliebtes Nuffi 2004 - 2015
♡Flauschi wir vermissen Dich unendlich♥
 Thema: Bio Apfeläste zu verkaufen
Bio Apfeläste zu verkaufen [message #85390] So, 29 April 2012 22:35
Tanja1405 ist gerade offline  Tanja1405

Beiträge: 25
Registriert: Juli 2011
Ort: Oberallgäu
Hallo!

Wir haben unsere Bio Apfelbäume im Garten geschnitten. Das sind ungespritzte Bäume - der leckere und perfekte Knabberspaß für eure Lieblinge!!

Versand innerhalb Deutschland möglich!

Fragen zu Preisen und Menge per Email an

TomundJerry2012@web.de

Liebe Grüße
Tanja
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